816 EnicT XIII. Lex de A\exandrini».et Aegyptiacis proviiiciii-
übertragenen öffentlichen Abgaben kein Hindernis» eintrete.Dasselbe soll er thun, wenn gewisse Personen die deiner Cassezukommenden öffentlichen Abgaben schulden, und die Tracttl-tores, oder Diejenigen, welche die Stelle derselben vertreten,und welchen die Einforderungen für deine allgemeinen und be-sonderen Gassen obliegen, ihm so Etwas bekannt gemacht ha-ben werden. Denn auch dann soll er auf gleiche Weise so*wohl aussenden, als auch dieselben fortführen lassen, damit auchsie Ton deinen Ttaclatores die Einforderung erleiden. D' eSchuldner sollen aber, wenn sie sich auch an anderen Ortenbefinden, doch dem Augustalis bei einer die öffentlichen Abga-ben betreffenden Rechtssache keine Einrede enlgegensetzen kö«-'nen, gleich als wäre er nicht ihr competenter Richter; dassslbowollen Wir auch in Bezug auf die Eintreibung der Schaf*"steuern beobachtet wissen.
Dreizehntes Capitel. In Bezug auf die Einforderun-gen ist noch die Fürsorge zu berühren übrig, welche der W 0 '""ansehnliche Auguslalis und die ihm gehorchende Cohorte so-wohl in Bezug auf die Militairausgaben in Alexandrien " ndden beiden Aegypten, als auch in Bezug auf den städtisch"und gewölinlichen Aufwand in der Hauptstadt Alexandrien " nin beiden Aegypten haben soll. Es werden also diese Ko gteauf Gefahr des wohlanselmlichen Augustalis und der ihm 8°horchenden Cohorte sowohl eingetrieben, als auch überg cbwerden, und es soll dieses Geschäft nicht mehr durchScriniarius deiner Hoheit besorgt werden, welchen dioAcgyP 'weil er milifairischc Abgaben besorgt, den Soldaten (öTQü*'rbv) nennen. Vielmehr soll dieser ganz und gar aul'g 1 '' 10 '.werden; dagegen soll der wohlansehnliche Auguslalis " n .ihm gehorchende Cohorte auf jede beliebige Weise auf c '^Gefähr die Einforderung besorgen, und an alle treiierg'^f
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Soldaten, welche in Alexandrien stehen, den Sold verü'Er soll den ihnen gebührenden Sold auszahlen, indem 'den ihm unterworfenen Gegenden und Städten auf eigne " e 'die Einforderung für die Ireuergobenen Soldaten vornim m " ,Vierzehntes Capitel. Du wirst aber den JeW« «^Vindex von Alexandrien zwingen, dass er alle von '"„..H,,.schellende Ausgaben für die Heizung der öffenl'iehcn a
und für andere gewöhnliche slädlische Bedürfnisse mache»che alle ausdrücklich am Schlüsse dieses kaiserlichen y'' s '^ ( _beigelügt sind. Dieses Verzeichnis« wird auch deutlich ,_ben, von welchen Orten, aus welchen Gründen, "''^„.^[„.„lWelchen Namen und bei welchen Personen diese |A b *j. {.zusammengebracht werden sollen, wie gross sie si"U> «fcjji-che Art sie verwallet werden sollen, nämlich die geW" .^chen Ausgaben, und welche die bürgerlichen Ausgaben W