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7 (1833)
Entstehung
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811
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Edict XIII. Lex de Alexandrini* et Aegyptiacis provineiis. 8Jt

dieses Amt bekleiden werden, es befehlen werden, dann wirdSowohl der jeweilige Augustalis, als werden auch die unterw» stehenden Soldaten, so wie die Tribun! derselben, inglci-( 'hen die dem Augustalis gehorchende (,'oborle, und ein je-des bürgerliche oder öffentliche Hiilfspersonal verpflichtet8e »n, sowohl deinen Scriniarü beizustehen, als auch zu be-wirken, dass Alle, welche zur Entrichtung' solcher Abgaben,w 'elche den beiden Cassen des Gerichts deiner Hoheit zukom-^ u «, verpflichtet sind, ohne allen Verzug die auf ihnen haften?"<'» ö'll'enlliehen Abgaben entrichten und nicht zu widerspre-°nen wagen. §. 2. Denn wenu Einwohner beider Aegypten°«er von Alexandrieu, — mit Ausnahme von Marcolis und''-Helaites, über welche YVir im Folgenden das Gebührendeerlijo,,,, W erden, — welche zur Entrichtung-solcher Abgabeil YjbKtf»lfcb.tet sind, gegen die Entrichtung Miene zu machen, oder111 irgend einer Hinsicht sich zu widersetzen wagen werden,""'I der wohlansehnliche Augustalis, welcher sowohl die fllili-la "'- als die Civil-Statthalterschaft bekleidet, und die Prima-es und die Tribuni der Truppen ihn oder sie nicht gozwiiu-J j ün haben werden', das Schuldige zu entrichten und • gegen"^öffentlichen Schatz sich redlich zu beweisen, so soll der'»xli;.,de,

'achtbare Augustalis selbst, und alle Inhaber von Aemtern,

!*> dass ihr Vermögen ronfis^irt werden wird und sie aus' (| ' Provinz gcslo.sscu werden sollen. Es ist; aber augenschein-, '> dass bei Allem, was von deiner Hoheit verordnet wird.

der

leweilige Augustalis der Gewalt und dem Oberbefehl dei-Vl * Hoheit, unterworfen sein wird, wie es bis jetzt beobachtetforden ist.„, Zehntes Capitel. Wenn jedoch deine Hoheit, oder die

.Sm'"' 0 '"' 0( ' (U ' ''' V r F ral >'t atores i Qm "* Diejenigen, welche Tlic

'eile derselben vertreten, gewissen Personen in der Provinz das

'. Sv ''"ec|i.|.i7\ erfheilcu wollen, SO werden sie selbst wegen

^'Seihen cl|e Gefahr tragen. Es wird aber der Gottgelieb-

s| e Patriarch dasselbe auf so viel Tage und in der Art. ge--

7? n J "vyie es von deiner Hoheit verordnet, oder von den

le r< f c { a ^Ores erbeten sein wird. Wenn aber ausserdem eine

■■'''hciliiii»- ,[,, s Asvlrechls erfolgen sollte, so wird sie durch«

jjjj* "».billig 18) Sl .; n< Denn VV« gestatten nicht, den l\r-

'"'"5 welche zur Iin(ri<■htung von Abgabe« jeder Art vrr-

,0. y, 1 ' 1 '« 1 - Rdlcrt v 1 . und die Hern. dazu.

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l 'C'fs mit Agylaeus für xuofo