Botox XIII. Lex de Alexandrini» *t Aegyptiacia provincii». 809
«es 11 ) eng zusammenhängt und von derselben unzertrennlichls t, so wollen Wir auch in Bezug auf dieses eine Verfügung-Irenen, damit auf diese Sache eine vollständige und gehörigeFürsorge verwandt Averde. Es ist also Unser Wille, dass derEinnehmer der Frachtgelder nicht länger die Befugnis« habenS °U, sich mit allen öffentlichen Abgaben zu befassen, undeinigen Schuldnern sie zu erlassen, so wie die sogenanntentv Sof4aTixcc 12 ) anzunehmen, und in Folge dessen den öffentli-chen Schatz zu vernachlässigen, *von anderen aber über die«cbii.hr einzufordern, und mehrere gewaltsamer und gegen dieR e w ähnlichen 13 ); und dass er von daher nicht mehr die Ver-'"dassnng und den Grund zur Verwirrung der Sache nehmen*oIl, indem er zwar immer vorschützt, dass das Frachtgeld**cht verweigert -werden könne, durch die Verwirrung aber fürSl( 'h selbst Vortheil erlangt, und indem er zwar die Cassen"eines Gerichts hiutcnnnsclzt, zugleich aber Alles um des Ge-winns willen unter sich zn bringen sucht.
Achtes Capitel, Weil nun deine Hoheit, indem sie
derachtauchicht-
All
yies wachsam besorgt, Uns unterrichtet hat, wie viel.<>«on der Frachtgelder, welcher aus Alexandrien eingebr, "'"■, betrage, nämlich achtzigtausend Goldstücke, d;
gfuhr
Falle auf
e *' K'-'-trag der Gotroitt
,.|i' '■'"'"derllaiisend steigt, so wollen Wir, dass diese achlzig-
Bend Goldstücke Frachtgeld aus den unterworfenen Provin-
, n > Stallten, Ortschaften und einträglichen Grundstücken 1 *)
, "* Einnehmer des Frachtgeldes gegeben werden sollen. Wir
. 'eil nämlich deshalb diese Anordnung' so freigebig gemacht
,' lm, t durch Nichts, weder durch die Verzögerung noch
. 'y> die Unterlassung der gehörigen Getreideausfuhr ein Nach-
j ( ; uls, ehe. Es sollen aber der wohlansehnliche Augustalis
' die ij lm gehorchende Cohorte, welche, wie gesagt, aus
' Augustaliani und der Ducales zu einer einzigen Schaar und
"° m einzigen Verein verbunden worden ist, für den Eiuneh-
\ C'"' rc "' 1 -" n "' es ,st aas Micthgeld gemeint, Welches den»Cnitt'sherran für die Tiansporliiung des Getreides nach Con-l9 ^ tai 'tinouel zu zahlen ist.
*■> Hierunter ist das zu verstehen, was die Abgabcn]>flicliti<r en,ll| i Einnehmern geben, damit diese heim Kinlonlein wenitrerstreng sein sollen. S. L. 0. ex. C. de cxaclor. tribul. in \qund V1 ,,. g | Got h,,frcd. ad h. I. ' 1M
iXtti TtkCovts tat ßioitoop |Agyl. ptadrtQOv] *«>, n<t0 ^ •.f''.""" 7 ,"*''""".'- Diese Stelle ist wieder lückenhaft; l n der'''"''«etzung ist nur die Bedeutung der einzelnen Worte an-ergeben, da ein Wiedergeben des Sinnes unter diesen Um-
um. 12. zu Nov. 72. c.7. oben S.360.
f «iinden nicht möglich war.V *tyocr6ä M y. Vergl. die An