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7 (1833)
Entstehung
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807
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Emct X11I. Lex de Alexandrims et Aegyptiacis provineih. 807

kaiserlichen Wahl würdig 1 zeigen, Aiicli werden Wir ihn»Hu dem üffen(li»hen Schatz nickt Mos einen so grossen GehaltReben, wie ihn bis fetzt der woblanscbnliehe Aoguslalis hat,nämlich fmifzig jNaliiralliefernngcn und fünfzig Kationen ?), son-dern Wir vermehren denselben bedeutend, und wollen, dassUv jährlich vierzig- Pfund Goldes slalt des Proviants, der ge-wöhnlichen Gaben und der Fonragc 8 ) erhalten soll, und zwarVom Vindex ans den Orten und Gründen, welche in dem dieserVerfügung beigelegten Yerzcichniss angegeben sind.

Viertes Capitel. Die Beisitzer desselben sollten aberwen daher fünf Pfund Goldes erhalten, und die Cohorte der-selben tausend Goldstücke, obwohl sie früher blos den dritten'beil davon hatte. So wird die Sache freigebig - und Unserer**it würdig- angeordnet sein. §. 1. Wir wollen aber, dass*"ie erste Sorge des Inhabers dieser Statthalterschaft die Bei-'•'eibung der gehörigen [Getreide-] Lieferimg' 9 ) sein soH, so''ass der wohlansehuliche Augiislnlis selbst und die ihn» ge-horchende Cohorte auf seine eigene Gefahr und auf die seinesgegenwärtigen und künftigen Vermögens nnd auf Gefalir sei-ner Cohorte, welche nicht blos in Bezug- auf dies, sondern so-^ ; "' ,m BezHg» auf ihr Leben zu fürchten haben soll, alle Sorg-J*M auf die Einforderung und die zu den gesetzlichen Zeiten er-"'Sende Absendung der erwähnten gehörigen Getreillelieferiing^'Wenden sollen. §. 2. Kr soll aber Ais Getreide, welches' '" den beiden Aegyplen zu liefern ist, einfordern, das übrige' )l; r ohne Zögerung in Empfang- nehmen, oder auch auf die' c bilie bringen lassen; und er soll dafür sorgen, dass in diese' l! 8'bicKte Stadt so viel gesendet werde, als der Canon der gehu-'h'en |Gelrcidc-| Lieferung» welche, hierher geschifft wird, l>e-*gt. §. 3. Auf gleiche Weise soll er das Getreide, welche«°« Uns der Hauptstadt Alexandrien verwillig't worden ist, in"weit es aus beiden Aegyplen geliefert wird, auf Seihe und.''.■.»er Cohorte Gefahr einfordern, und Alles, Was aus beidenpudern kommt, in Empfang nehmen, — und es soll dies auf" He ii ftc h sicherere, im Folgenden anzugebende Weise iiberge-«» Werden, — und, wie es gewöhnlich ist, zum Unterhalt'«Sev Stadt verwenden-, damit sie stets, so. Golt will, Uober-"*** habt»; und es. sollen die Gefahr, dieser Suche zugleich mit

P Kamtft. Veigl. die Anm. 32. zu L. i. C-. de off Praef.

l'ract, Afr. 1. X~. oben Bd. V. S'. 221. — Vergl. auch h. un.

'J- de ann. et capitat. 1. 52«.' Y -ii<> ... y.iü.ni'äizür- Gut ho fr ed. erklärt dieses Wort für

synonym mit capitum."** Vcrgi, (Joihofred« <wi '•* '• '"»d dio Anm. 0. »u Nov. 163.

oben S. 76a. ^^^^H