806 Edict XUI, Lex de Alcxandrinis et Acgypliach provinciit.
.Sitz einnehmen und die Gewalt, über alle dort befindlichenSoldaten haben soll, mögen sie in der grossen Sladl Alexaii-drien Selbsl, oder, wie gesagt, in den beiden Aegypten ihreStandquartiere haben.
Zweites Capitel. Da musst auch für das gesitteteBefragen in der Stadt Sorge tragen, so wie dafür, dass keinAufruhr unter dem genannten Volk entstehe, und da der In-haber des erwähnten Amtes sowohl die Kraft eines CivÜ-Slatthallers, als auch die Gewalt über die Soldaten hat, -*"indem or in Bezug auf die Soldaten, sowohl die, welche WAlexandrien, als auch die, welche in den beiden Aegyptenstehen, ein Vicarius ist, — so soll er vor Allem unter Got-tes Leitung für die erwähnte gute Ordnung in der Stadt S°r-gen, und es sollen ihm iU;r ruhmwürdigsle und muthigste lhl&der Praesentales , iogldchen des Orient« und ein ad respoft'sunt zttr Seite stehen mul in Dem, was er befiehlt, ihm be-hülllicli sein. Kr hat aber die Augnstalische Cohorte, ja s ° rgar auch die Ducalische von sechshundert Mann unter s' c ''jund zwar nicht so, dass die Ducales von den Aiiguslali" 1 "getrennt sind, sondern so, dass sie eine einzige Cohorle l>I!«■*'"und auf einer einzigen Liste stehen, auf welcher sich im«" 01Primates befinden sollen, und zwar fünfzig aus der Ang"?tischen Cohorle, und fünfzig Ducales, welche wechselst" ,unler einander goslellt sind, so dass zuerst die Angiisti'' 111 "und sodann die Ducales kommen, und diese Einrichtung 1 " Lhundert Primates unter ihnen soll iu Zukunft beobachtet W c> 'den. Alles fiebrige soll so, wie es der Inhaber des A'""'für gut linden wird, angeordnet werden; jedoch soll die £* n *aus fleh Augiisfaliani und Ducales gemischt ziisammeiigcscfs'.Cohorte die Zahl von Sechshundert Mann nicht übersteige"-
Drittes Capitel. Alles aber, was unter d<- nlS ''"'""geschieht, soll an deinen Sitz und durch deine Hoheit an Vberichtet werden, auf dass Das, was wohl gethan wird» yUns 6 ) als gültig anerkannt werde. Wenn nun die C"h°'■geordnet wird, so soll Niemand ohne ein Beslallungsschrcil» 1 -' |>Welches Wir eigenhändig unterschrieben haben, so wie |' s ',,her gegolten Jsat , Aiigiislaliaiius werden. Die ganze Loh»' 'sol( aber den Beinamen Augustaliana führen, Zum Statin»soll aber vom Kaiser bcsfellt werdet!, wer der kaiserlicWahl würdig ist; derselbe soll die Statthalterschaft **P rt ^Ute« und reine Hä'ndu bewahren, und sich durcbgäng'g
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