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7 (1833)
Entstehung
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784
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784 Edict VII. Forma pragmatica de argentariorum contraclibu».

Verkehr ein Hinderniss in den Weg gelegt wird, so ahmenWir auch in dieser Hinsicht Unserer frühern Fürsorge für sienach, und befolden, dass sie besondere Richter haben sollen,gleichviel, ob sie klagen, oder belangt werden, nämlich dich,wohlberedter Mann, und Petrus, den mhmwürdigsfen Come*sacrarum largitionum, Exconsul und Patricia», so dass beiEinem von euch Beiden alle Prozesse zwischen ihnen und An-dern erhoben, so wie auch [von Einem von euch Beiden] dieschon vor den früher von Uns bestellten, nachher aber ver-storbenen Richtern angefangenen, untersucht werden und e,nschnelles und Unseren Gesetzen entsprechendes Ende nehm 0 "sollen, und die Bittsteller, von dem Aufenthalt in den " c "richtshö'fen befreit, ilirem eigenen Gewerbe nachgehen«" 1 '"'und mit um so viel mehr Redlichkeit sich mit den Vertrag 8 "der Unterthanen abgeben, je weniger sie selbst Unredlich^»erfahren, oder je weniger zugegeben wird, dass Diejenige''welche unredlich zu sein wagen, ihnen widerrechtlichen ScJ |1 ''den zufügen. r .

Siebentes Capitcl. Nachdem sie Uns aber auch 11 "mit einer andern Betrügerei rünkevoller Menschen bekannt gmacht haben, indem sie Uns meldeten, wie Manche, ^ ,»!,von der erwähnten Innung der Geldwechsler Geld geborgt J»ten oder borgten, unbewegliche Besitzungen auf den ^ a "'ihrer Ehefrauen oder anderer üinen nahe stehender Perso» cn k ifkauft hätten oder kaufen, um dadurch eine Verkürzung,[den Geldwechslern zustehenden] generellen Hypothek an .gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen derselben IiC" 0 ',füllten; wie ferner Manche, welche Das, was ihnen 8' eSC '- n ,det wird, von ihren .Schuldnern entweder in Geld, ° \i ,Allgemeinen in unbeweglichen Sachen wieder erhallen *" :'eine solche Zahlung, oder Ueborl ragung, oder einen 8°Verkaufnicht an ihre eigene Person, sondern, wie gesag >ihre Ehefrauen oder Verwandte von den Schuldnern 8 ) S cShen lassen, auf dass sie auf diese Weise Dürftigkeit .^Schulzen, die Mitglieder der erwäluiten Innung der GeldW*ler selbst aber jene nicht verklagen können, da sie nnt ,y nden Vertrag nicht geschlossen zu haben scheinen, so bcWir, indem Wir auch in diesem Punct den Gehlvve« 1 ^ ( ,_und Denjenigen, welche gegen sie ähnliche Strcitigkeitei , nbin, eine gleiche Gnade erzeigen, »- dass, wenn cr \. j ia -wird, dass irgend ein Schuldner durch Betrügerei bevVjr .^be, dass er seine Sachen nicht besitzt, und hoimucU

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8) Im Griechischen heiiit es tiuquv tnocpeiXoutvag-. ' e t« u "Saber wohl: r,. i. (ira<jh,>.ommv heissen, was in der Deoe»angenommen wurden ist.