Kihct 111. I»« Armeniorum tucccstione.
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Provinzial-Cohorte zu rechnen wären, und sie auf sehr wem-.Re zusammengeschmolzen Bind, der Vlcarius aber seit langerZeit auch das Amt des wohlansehnlichen Statthalters der l ro-vi«/. Phmeia Pacatiana übernommen tat*). Diejenigen nnn,Klette zu der Vicarianiscbcn (-..horte gAeren, Bollen (ho Be-fugnis» haben, in Folge der Verfügung' des V.carius welcheres jetzt ist und künftig- gerade se.u wird die öffentlich«,Steuern einzufordern und dafür ZU sorgen, dass dieselben anJeu öffentlichen Schatz abgeliefert werden §. 2. Wir verord-nen ferner, dass Diejenigen, welche in jeder Provinz I ronn-«al-Steuereinnehmer sind, in den Quittungen, welche vonUrnen ausgestellt werden, das Geld, welches an sjo gezahltWerden ist, getrennt verzeichnen, die Summe, welche türmeCause deiner Hoheit, und die, welche für Unsere kaiserlicheStaatscasse an sie bezahlt worden ist» von einander Hennen,<W,h solche Quittungen die gezahlte Summe angeben, undnicht die Befugniss haben »ollen, Das, was aus dem einen<;n„ule bezakll worden ist, auf den andere,, zu übertragen.§■ 3. Deine Hoheit soll nun befehlen, dass dieser Unser Wille,m was durch dieses kaiserliche pragmatische Gesetz «»?»-«Procken worden ist, ins Werk gesetzt werde ).
Drittes Edict.
De Armenioruqi successtone.
(Von der Erbfolge der Armenier.')
Finleitun"- Es ist Unser Wille, auch die Armenier,
■*£L ™f de Vübcren Ungerechtigkeit befreit worden
»ind, dl Cüngig zu Unseren Geselzen zu leite* und ihnen
* gebührende Weichheit zu Theil werden zu l~
« n ...i 11.. Wir nun vor Kurzem eilaliien
e4S^Ä Ä SS von P.uygia PaLlana
ConÜToe Sa Altana «« ->•• * nun jene Nov.im l\I,i Ir- Xm-il 535 erlassen Worden ist (». Bleuer S>.5K).) o ,u ste 1 Ls Küjct, wenn die l,usen D tio„ richtig M,in den eilten Monaten desselben Jahre« ergangen sein.1) Vc-kI. .He nach diesem Edict gegebene Novelle 21.,, vorzug-lieh c. 1., und 31.