Druckschrift 
7 (1833)
Entstehung
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774
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774 El>ICT II. JY» yracüdet in fuculibui r.aiit'n fidem publ. dent-

(er der Provinzen kein unbedeutendes Hinderniss für die Ei"-Iieferung der öffentlichen Abgaben dadurch herbeigeführt haben,dass Sie nach Belieben einem Jedem das Asylrecht gewährten;dass nämlich die Einnehmer der öffentlichen Abgaben sich mitder dadurch gewährten Sicherheit schützen , und das ihnen ge-zahlte Geld nicht einsenden, vielmehr den grössten Theil iursich zurückbehalten, und, nachdem sie so Geld schulden, dasihnen mit Unrecht gewährte Asylrecht missbrauchen. § '*Wir verordnen daher, indem Wir diese pragmalische Vertil-gung an deine Hoheit richten, dass du durch eigne Edicte allenwolliansehnlichen Statthaltern der Provinzen verbieten soll*'?in Sachen des öffentlichen Schalzes das Asyl recht zu gewah-ren; vielmehr soll es ihnen blos erlaubt sein, in PrivatsawS 1Denjenigen, welche es verlangen, das Asyliechl zu gewäh-ren, und zwar auf efcio bestimmte Zeit, ohne dass sie e*»w r enn die Frist abgelaufen ist, immer wieder sollen erneue' 11können. Es sollen aber Alle wissen, dass Diejenigen, W c ''che ein solches Asylrecht 2 ) von ihnen erhalten hallen , keinenNutzen davon haben sollen, vielmehr soll ein Jeder, web' 10 " 1es befohlen worden ist, die von ihnen geschuldeten öfCciitli'''" 11Abgaben zu bezahlen, die Befugniss haben, sie festzunehmen»indem das ihnen in der Provinz erlheilte Asylrecht ihiiej) _keiner Hinsicht Aon Nutzen sein soll, vielmehr blos Die) 011gen Sicherheit haben sollen, welche in Folge Unseres h i>{Stliehen Befehls, oder in Folge einer Verordnung - deiner H u ' 1(;das Asylrecht erhallen haben. _.

Erstes Capitel. Nachdem Wir auch von deiner B 0 'heit unterrichtet worden sind, dass Manche in verschiedeneProvinzen zu einer Unlersucliung' gegen Diejenigen, welche"'dem Irrthume der Ketzer ergeben haben, verscheiden sin 'viele Unterlhaiien aus diesem Grunde festgenommen und ' ^nen sehr viel Geld als Sportein abgenommen haben, soordnen Wir, dass Diejenigen, welche so Etwas gewagt > lben, sowohl festgenommen, als auch zu den wohlaiisehnl' 0 'Statthaltern der Provinzen geführt Werden und nach gel" 1 ,lern Beweis das Genommene [dreifach] erlegen sollen, ««war soll das Einfache den Beeinträchtigten selbst zurück.ge-geben, das Doppelte aber an dvn öffentlichen Schatz entnenwerden. §. j. JÖiejenigen aber, welche der VjcapaBJS«*Gohorte zugeordnet sind, die dem wohlachtbaren VicW«*Diöcesis Asien gehorcht, sollen auf ihre eigene und ihresmögen» Gefahr die Einlieferung der öilenlliehen Abgaben Pwerkst eiligen; da es nämlich, wie deine Hoheit auch diesserer Majestät gemeldet hat, an Solchen fehlt, welche z« a

2) Nämlich in Angelegenheiten des öffentlichen Schatze*.