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7 (1833)
Entstehung
Seite
767
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Novelle CLXVII. Forma Praef. Praelorio viccsima quarta. 767

den Laben sollten. So lange nämlicb als der nähere 8 ) gut be-mittelt ist, dürfen Diejenigen, welche die [unfruchtbaren] Be-sitzungen in früheren Zeiten gehabt haben, oder das Vermü-Seu derselben nicht belästigt werden. Hierüber soll also dieseVerfügung gelten. Es sollen aber die liinzuschlagungen un-fruchtbarer Grundstücke, wenu Viele vorhanden sind, welchens, e aufgebürdet werden könnten, und diese zu derselben Ord-nung, gehören °), oder auch wenn Wenige vorhanden sind,nach Verhältuiss der fruchtbaren Besitzung, welche sie ausdemselben Vermögen Laben, auf welche Weise es auch sei,*Jtatt finden; und es soll ihnen von der Zeit an die Last derSteuern für diese [Grundstücke] auferlegt werden, zu welcherIn neu die unfruchtbare Besitzung verhältnissmässig übergebenforden ist, oder sie verhindert haben, dass sie dieselbe erhiel-te u. Ausserdem würde es ungerecht sein, wenn Jemand mitj, ei > Steuern, welche wegen derselben zn entrichten siud, be-lästigt werden sollte. Daher miisst du dafür Sorge tragen,dass dies auf die angegebene Weise untersucht werde undT °r sich gehe. Denn wenn dies nicht so, wie Wir bestimmtaben, beobachtet wird, so magst du wissen, dass du zugleichlll 't dein dir gehorchenden Diener-Personal eine Strafe vone.hii Pfund Goldes erlegen oder auch vielleicht in eine andere<"*tere Strafe verfallen wirst, und Das, was von Uns be-"iimt worden ist, nichts desto weniger gelten soll. Ausleser Ursache ist auch Nicomedes aus Unserem Diener- Per-sonal abgesendet worden.

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Einhundertundsiebcmmdsechszigste Novelle 1 ).

r ina Fraefectorum Praelorio viccsima quarta.

Generalis sanclio de p'ö ssessione , t/nomodo

in cum milti opörteai, Uasst, gloriosissimi

i'iacfecti 2 )

\S*'rVWlzwunzigtte Verfügung der Präfecli Präiorio, Eine allgc-,

meine Verfugutig det ßatsiis, den rmlmvlifdigiten Präferhis,

über die Art und Weise der Einweisung in den Besitz.) . J

Wenn Jemand, der den Besitz von irgend etwas Unbe-

\ß" ,ai >g<' als Diejenigen, welche in neuester und neuer*wt Sie u'nfruöhfn'are Besitzungen besessen haben., rnl stunde5 Mlll > sie ZU iiliernebmen, 'darf sie nicht Zu dem ünfce^glfljhen

0) n'" 1 "' st '" '''»hcicr Besitzer hinzugeschlagcn «erden.Jl' '' gleich nahe zur IJe.hernalime der Unfruchtbaren lie-'tzungen verpflichtet sind, in Gemässheit der oben Öttwürebe-

0 B « n ReihefolK«.G i 1,i<;!icr Nov. gilt ganz das in der Anm. %, aur vorigen

2) nf.^* 0 "

u Jacius las in den Basiliken: Biooov tov iyj. iim'uov. In