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7 (1833)
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763
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Nonki.i.k CLXIV. De kciediliua.

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mag deine Hoheit durcb Bekanntmachungen in dieser beglück-te « Stadt und nicbt weniger in den unter dir stehenden Pro-vinzen zur Kunde Aller bringen, damit Keinem Unsere MildeVerborgen bleibe.

Emhiindcrtuntlvierundsechszigste Novelle*).

De heredibus.

(Von den Erben.)

Einleitung. Es giebt nichts Höheres, als Gott und

^erechtigkeit, denn ohne diese kann niemals Das, was Noth

"Ot, ausgeführt werden, zumal in diesem Unseren Staat.; Denn

Pj'i'ch sie ist es möglich, sowohl gut zu regieren, als auch die

^"terthanen zur Liebe und zu aller Dankbarkeit zu bewegen.

j^shalb und weil auch Wir das Scepter von Gott und durch

Gerechtigkeit erhalten haben, so schliessen Wir, wenn

6'eich "Wir von vielen Sorgen umgeben sind, dass nämlich die

"iner an Tugenden zunehmen und die Barbaren besiegt un-

er 'iegen mögen, es doch nicht ganz von Unserer Sorge

" s > dass afuch auf Das, was für die Unterthanen in ih-

eu Privatverhältnissen vortheilhaft ist, die nöthige Fürsorge

er Wendet werde. Da Wir nun viel von Dein, was früher

er worren war, verbessert haben, so haben Wir es für ange-

_ e ssen gehalten, auch Etwas, was in Bezug auf die Erbf'ol-

*, u lange Zeit hindurch vernachlässigt worden ist, in einen

. °tt^ gefälligen Zustand zurückznbrrugeu. Wir haben nämlich

^ Erfahrung gebracht, dass Manche umhergehen und dag'

^rinögen Verstorbener in Unordnung bringen, und weder zu-

J "en, dass die Testamente gelten, noch dass die Intestaterb-

~ S e » Pl a t z ergreifeu, indem sie auf die beweglichen Sachen

' ,e geJ drücken, den unbeweglichen aber Tafeln mit Aufschrif-

en anheften, um sich auf diese Weise mit der Erbschaft jener

1 bereichern und den jenen gebührenden Platz einzunehmen.

a es aber nicht möglich ist, alles Einzelne, was unter einer

grosseu Menge in dieser Hinsicht vorfällt, genau zu ken-

ü ) so hat es Uns gut gedünkt, hierüber durch ein allgemei-

Gesetz eine Verfügung zu treffen.

. Erstes Capitel. Deshalb verordnen Wir, dass Alle

"! e f* ee '»trächtigung sich ihrer Sachen und Hechte erfreuen

^"d dieselben auf ihre Erben übertragen sollen. Es soll aber

rc bans JMiemaud sich an dem Vermögen derselben' vergrei-

*) Dle»e unglossirtc Novelle (s. Hiener Gesch. der Novellen* 476.) ist \on Tiberius il. und zwar die zweite unter sei-nen Novellen. S. die Anin. 1. zu iNuv. 1G1.