Nonki.i.k CLXIV. De kciediliua.
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mag deine Hoheit durcb Bekanntmachungen in dieser beglück-te « Stadt und nicbt weniger in den unter dir stehenden Pro-vinzen zur Kunde Aller bringen, damit Keinem Unsere MildeVerborgen bleibe.
Emhiindcrtuntlvierundsechszigste Novelle*).
De heredibus.
(Von den Erben.)
Einleitung. Es giebt nichts Höheres, als Gott und
^erechtigkeit, denn ohne diese kann niemals Das, was Noth
•"Ot, ausgeführt werden, zumal in diesem Unseren Staat.; Denn
Pj'i'ch sie ist es möglich, sowohl gut zu regieren, als auch die
^"terthanen zur Liebe und zu aller Dankbarkeit zu bewegen.
j^shalb und weil auch Wir das Scepter von Gott und durch
Gerechtigkeit erhalten haben, so schliessen Wir, — wenn
6'eich "Wir von vielen Sorgen umgeben sind, dass nämlich die
"•iner an Tugenden zunehmen und die Barbaren besiegt un-
er 'iegen mögen, — es doch nicht ganz von Unserer Sorge
" s > dass afuch auf Das, was für die Unterthanen in ih-
eu Privatverhältnissen vortheilhaft ist, die nöthige Fürsorge
er Wendet werde. Da Wir nun viel von Dein, was früher
er worren war, verbessert haben, so haben Wir es für ange-
_ e ssen gehalten, auch Etwas, was in Bezug auf die Erbf'ol-
*, u lange Zeit hindurch vernachlässigt worden ist, in einen
. °tt^ gefälligen Zustand zurückznbrrugeu. Wir haben nämlich
■^ Erfahrung gebracht, dass Manche umhergehen und dag'
^rinögen Verstorbener in Unordnung bringen, und weder zu-
J "en, dass die Testamente gelten, noch dass die Intestaterb-
~ S e » Pl a t z ergreifeu, indem sie auf die beweglichen Sachen
' ,e geJ drücken, den unbeweglichen aber Tafeln mit Aufschrif-
en anheften, um sich auf diese Weise mit der Erbschaft jener
1 bereichern und den jenen gebührenden Platz einzunehmen.
a es aber nicht möglich ist, alles Einzelne, was unter einer
grosseu Menge in dieser Hinsicht vorfällt, genau zu ken-
ü ) so hat es Uns gut gedünkt, hierüber durch ein allgemei-
Gesetz eine Verfügung zu treffen.
. Erstes Capitel. Deshalb verordnen Wir, dass Alle
"! e f* ee '»trächtigung sich ihrer Sachen und Hechte erfreuen
^"d dieselben auf ihre Erben übertragen sollen. Es soll aber
rc bans JMiemaud sich an dem Vermögen derselben' vergrei-
*) Dle»e unglossirtc Novelle (s. Hiener Gesch. der Novellen*• 476.) ist \on Tiberius il. und zwar die zweite unter sei-nen Novellen. S. die Anin. 1. zu iNuv. 1G1.