762
NovK.ixE CLX111. De lecatione triltutorum.
öffentlichen Schatz entricLten muss. Denn Wir liabeu diegegenwärtige Milde den Unterthanen zu TJieil werden lassen*uui ihnen eine Wohlthat zu erzeigen, nicht aber haben Wirzum Besten Derjenigen, welche die öffentlichen Abgaben er-Lalten und sie zu ihrem eigenen Gewinn inachen wollen, denlirlass des angegebenen zeitigen Steuersatzes festgesetzt, Lssoll jedoch Das, was jährlich an Naturalien herbeigeschafftwerden muss 9 ), auf keine Weise verändert werden. Dennes muss das volle Maass von Getreide und anderen Natura-lien auf die gewöhnliche und gesetzliche Weise entrichtet undabgeliefert werden , aber der Werth des -vierten Theils, wel-cher auf jedes Jahr für die Zeit von vier Jahren erlasse«worden ist, soll den Unterthanen bei der Öffentlichen Casseauf das Uebrige, was von ihnen in Geld entrichtet oder be-zahlt wird, von dem öffentlichen Schatze angerechnet werden.Eben dasselbe soll in Osroena und Mesopotamia rücksicbtlic' 1Dessen Statt finden, was an Naturalien in die Magazine 1 )und zur Unterhaltung des Heeres entrichtet wird. Dasselbesoll auch rücksichtlich der sogenannten Schiffs-Naturalliefer"' 1 'gen 11 ) sowohl iu dem Lazisehen Landstrich, als im Bospb 0 'ms und Chersonesus geschehen; [die Lieferungsplliclilig e "-Iwerden nämlich den Werth derselben, wie es bei den Uass e "der Präfecten, von welchen dieselben eingeliefert werden, * Bgeordnet worden ist, erhalten, so dass auch sie in dieser B 1 ' 1 'sieht Unserer Milde sich erfreuen sollen. Denn die Einlief'rung dieser Naturalien ganz und gar zu vernachlässigen, W» r ienicht vorsichtig- sein, da Ausgaben unvermeidlich sind »"'das Gemeinwesen, so zu sagen, befestigen. Wir glaube 0aber, dass auch aus dieser Unserer Schenkung der Staat e'" e 'grossen Gewinn ziehen werde, da Gott für solche HandJ""'gen Uns alles Günstige zu Tbeil werden Jässt. Dieje"'K' enaber, welche das zum Besten der Unterthanen von Uns ^ er "fügte zu übertreten wagen, sollen wegen ihres Vermöge"'und sogar wegen ihres Lebens zu fürchten haben. .
Schluss. Diesen Unseren Willen nun und was durcdas gegenwärtige erhabene Gesetz ausgesprochen worden i» t
10) Täv tutolUttoy. Vergl. Ilombcrgk ad h. I.
11) 'Eni tqZ<; foyopivott i<"»' "'<>»"' nüuü/Mott yivopiwiei «°bergk in tjituiebus, quae yluimac Uicuulur(f)