Novelle CI.XIU. De levalione tribulorum.
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"nd eins zum Vater gehören sollen, und wiederum, wenn es'■'•if sein werden, drei Kinder dem Herrn der Mutter uudz Wei dem des Vaters gehören sollen. Und so soll nach Ver-hältnis* der Vermehrung- die Anzahl steigen, indem sie Das, wasSetheilt werden kann, in gleiche Theile zertheilt, das Unge-^<le aber, was auch angenehmer ist, der Mutter zuwendet 13 ).**enn diese innss, da sie die Geburtswehen ausgestanden undgeboren und ernährt hat, einer grösseren Beachtung gewür-™'S't weiden, als der [Vater,] welclier als eine Zugabe seinerk'intlichkeit die Geburt des 1 Kindes bewirkt hat.
Sc hl u ss. Die Vorschrift dieser erhabenen pragmatischenVerfügung mag nun deine Hoheit in gleichen Fällen zu be-wahren sich bemühen. Demi Wir habeu ein allgemeines Ge-Se tfc hierüber gegeben, indem Wir dies und einiges Andere,Reiches nach Unserer Ueberzeugung nothwendig Gegenstand*>»es Gesetzes sein uiusste, verbessert haben. Gegeben zujl 0 'i8tantino|>el den 9- September unter der Regierung de»Kaisers Jus tini auus, unter dein G'onsulate des Apion1539.)
Einluindertunddreiumlsecliszigste Novelle 1 ).
De levalione tributo ruin.(Leber die Verminderung der 'öffentlichen Abgaben.)
. liinl ei t ii n g. Die grössten Güter für die Menschen
■ Gerechtigkeit und Milde, von welchen die erste einein
len das Seine zutheilt, und nicht nach Fremdem strebt,
e letztere in Mitleiden übergeht, uud die Hülfsbedürftigen
°« den drückenden Schulden befreit. Diese zieren und be-
stl gen die Herrschaft, erhalten den Staat und sind gute Lei-
f r des menschlichen Leben«. Daher ist es auch für Uns,
,e Wir den Scepter von Gott erhalten habeu, ein Gegenstand
8 vorzüglichsten Streben», Uns durch solche gute Handlnngs-
ei *cn auszuzeichnen, damit Wir, wenn Wir den Untertha-
U Nutzen gewahren, eine Vergeltung durch die Tugend und
t\," '"'"" erlangen. Wir wissen nun, das» die wechselsei-
j.*> en und vielartigen Verluste, welche die Menschen betrof-
linuen, die Besitzungen in einen so liülfsbedürfligeu Zustand
r setzt haben, dass sie weder ihren Besitzern Einkünfte ge-
u 'ren, noch geeignet sind, die öffentlichen Abgaben zur.
. J Vergl, m jj ,ij ( . s( .„ Bestimmungen Nov. 156.
. i( '.' s( ' nicht alotairta Novelle, wird dein Tiber im 11. zuge-1 ".'''''"'"i, »nd zwar als die fünfte unter seinen Novellen auf-M'zulilt. Vj; , ( , i( , Aum t 7U Nnv. 161. u. Uiener an denuo » cit. Stellen. S. jedoch unten Auin. 3.