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7 (1833)
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752
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Novelle CLXI. De praesidibus.

Einliimdcrtundeinundscchszigstc Novelle*).

De praesidibus.(Von den Statthaltern.)Einleitung. Es ist nicht blos ein vorzüglich grosse»Gut, wenn man angemessene Gesetze giebt, sondern wen»man über das Verordnete streng wacht, es ins Werk setzt»und die Uebertreter den gebührenden Strafen unterwirft. Den»welchen Nutzen würden die Gesetze haben, wenn sie Mosin Worten vorhanden wären, und nicht durch Handlungenund durch die That den Unterthanen Vortheif gewährte" •Wir wissen nun, wie sehr die Regierung für die Untertba-nen gesorgt hat, indem sie oft verfügt hat 2 ), dass die Vor-steher der Provinzen die Statthalterschaften ohne Kosten erhal-ten sollen, damit sowohl [die Statthalter] selbst, indem *' eihre Aemter unbefleckt verwalten, den Unterthanen Gerech-tigkeit und Billigkeit zu Theil werden Hessen, als auch de'öffentliche Schatz in Folge des unverletzten Zustande* der ^"'terthanen sich in Wohlstand befände. Aber dies ist dttrcl«die Habsucht Derjenigen, welche die Statthalterschaften J» e jerkaufen, als empfangen, unterdrückt worden und nach ,,,)nach in Vergessenheit gekommen.

Erstes Capitel. Indem Wir aber die hierü'Wlassenen Gesetze erneuern, verordnen Wir, dass Diejc"'» 6 ,nur Statthalter werden sollen, welche durch einen guten J*"bekannt Sind und eine vorzügliche Sorge auf die GerecM'okeit verwenden, dass sie aber die Statthalterschaften 0 '"'alle Geschenke und jede Gabe empfangen sollen; ferner da-sie die Unterthanen vor Schaden und Nachtheil bewahre»»die öffentlichen Abgaben aber emsig eintreiben, und *e«selbst, noch durch ihre Beisitzer, oder Cancellarii, odermestici 3 ), oder irgend einen von Denen, welche zu jhnen ghören, von den Unterthanen Etwas annehmen sollen, wen» •nicht das Vierfache des von ihnen Angenommenen, Wi e

1) Diese unglossirlc Novelle soll nach einer Angabe in «•■' (li( ,iieüaiiiselien Handschrift der Novellen liei Seri mg« ^

- —, _... __. .. ...,v ,.,,.... ..„ passt. Veigl

Nov. 8. <J7 ffi 117. 475.

2) 8. z. B. Nov. 8. u. 149. .. ., „. n„ m c$li-

3) Vcrgl. aber diese Personen tit. C. de Asiessonbus et uo"ci» et Canccüarih judicum. f. 51.