Druckschrift 
7 (1833)
Entstehung
Seite
750
Einzelbild herunterladen
 

Novelle CLX.

Einhundertimdsechszigste Novelle -).

(Ein Exemplar einer kaiserlichen pragmatischen Verfügung-}Der Kaiser Justinianus Augustus an Papius.Einleitung. Aristocrates, der berühmteste Pater derStadt Apbrodisiiun, und die Grundbesitzer in derselben Labensieb bittend art Uns gewendet, indem sie sagten, die genannteStadt und so weiter. Wir glauben nun erstlich, dass MancheUnsere Gesetze so nehmen und verstehen, dass sie aus d en "selben, aus welchen sie es doch am wenigsten sollten, Ver-anlassungen zu Widerrecbtlicbkeiten entnehmen. Wir sin"nämlich von dem Pater der Stadt unterrichtet worden, dassdie Stadt Apbrodisiiun eine grosse Summe Geldes aus * et ~lnäcbtuissen, welche der Stadt von gewissen Personen hinter*lasseh worden seien, aufgehäuft habe, und dass Einige, wel-che zu der Obrigkeit in der Stadt gehören, dieses Geld, daW ltes nicht etwa verloren gehe, ausgeliehen hätten, so dass derEmpfänger, so lange als das Geld bei ibm bliebe, für dasse'J eder Stadt jährlich so viel, — gleichviel ob man dies eine A""gäbe 2 ), oder eine Rente, oder auch einen Zins nennen w 0 " te '

ler Bedingung der Kinder!" 8 . 1 ^

inteffucbt hatte, wie de ut ,i

enthalten ist, hat er so»'«»

erfreut sich das Reich der äussersten Sorgfalt und des S c " asinns des besten Kaisers rücksir.htlich der Gcsetzg e " u '.jjlNachdem er nämlich die unter der' keit gemachten Substitutionen untIn dem ausgezeichneten Gesetze ei....

den Sterbenden die Wnhlthat verliehen, dass sie unbesoifcsein können, dass Niemand ihre legten Willen verletzen wde, als auch den noch Liebenden, dass sie ohne Streitig'» 01 ■und Prozesse so Etwas unter einander in Ordnung "iJSkönnen, indem er zwar einen einzelneu Rechtsfall ej'^v'u!»eine Wort« aber allgemein auf Alle ausdehnte, und die }*"_„that nicht bestimmten Personen, sondern allen Ihitcrth' 1 "zusammen ertheiltc. Wir haben aber nicht nöthig, ■** > ' tBürger, zu Gebeten für seine Siege anzutreiben) denn Ihr j>schon gezeigt, dass ihr dies thut. Es ist aber augensnheinii ^jdass der grosse Gott, welcher auch vor unseren Gebe'^ n ,jj n .fromme und gerechte Handlungen angenommen hat, au*„. e

fere Zeit uns unseren gemeinsamen Herrn, der Siege an ^'* Bnüpft, schenken werde.' - — Aus dieser Erwähnung der . .'"J.(vermuthlich über die Gotben 555) entnimmt übrigens * .ii er a. a. O. S. 529. ein Argument für die Erlassung u' eNovelle im J. 556.

1) Nicbt glossirt. S. Biener Gesch. d. Nov. S. 475.

2) JVo/xtip. llaloander hat postum, Agylaeus pactum, •' ^hergk: potsessionem; allein richtiger Cujac. !»• J~*P ,-„A«e. ad h. I. intributionem. Vergl. auch Spangenberj,not. ad h. I.

in