Druckschrift 
7 (1833)
Entstehung
Seite
743
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Novelle CLIX. Ut rcalüulionet in iniu giailu suhtislant. 743

™ng und [des] Julianus, rühm würdigen Andenkens, gelegeneVo, "städtische Grundstück, ingleichen das auf dem Vorgebirgea 'n Sosthenischen Meerbusen 6 ) gelegene vorstädtische Grund-stück, neben [der] früher [dein] Ardaburius, rulimwürdigeuAndenkens, [gehörigen Besitzung; ] der wohlehrbare Calliopiuga "_er d ag Bytharimn oder das des Philotheug genannte vor-^'•'dlische Grundstück, und der wohlehrbare Alexander dag" ei >etische vorstädtische Gruudstiick nicht veräussern sollen,^eder durch Verkauf, oder durch Schenkung', noch durchlausch, noch auf irgend eine andere Weise, auch diese Wohn-Ui j"ser und die oben angegebenen fünf vorstüdtischeu Grund-s ''icke, nicht von meinem Namen und meiner Familie bringen,«uer derselben entfremden sollen; dass vielmehr, wenn, wieic '' Wünsche, ihneu Kinder geboren werden, und sie mit Hin-ler lussuiig- von rechtmässigen oder auch natürlichen Kindern"y 1 " Enkeln sterben werden, ein jeder von ihnen das be-""nvinte vorstädtische Grundstück, und die Wohnhäuser, ao-" , °hl dag in dieser Kaiserstadt, als auch das in Anlinchintelegene, seinen rechtmässigen oder natürlichen Kindern oder^"keln hiuterlassen soll, üei.n ich glaube, dass sie auch" c ksichtlich ihrer natürlichen Kinder oder Enkel meine Ver-einig und meinen Willen nicht übertreten werden. Weuner Alle oder Einige oder Einer von ihnen ganz kinderloserben sollte, — was Gott verhüte, — so will und befehle> dass die Kinderlosen, oder der Kinderlose, beim Tode gei-,." überlebenden Brüdern oder ihrem überlebenden Brudere oben angegebenen Wohnhäuser, sowohl dag hier, als auch.8 >>» Antiochia gelegene, und die oben verzeichneten fünf•■Städtischen Grundgtücke mit allen ihren Rechten und ihremj>'uzen Inbegrilf ohne Verzug ausaiitworten sollen, indem näin-.. l '"Her ihnen die bei Fideicommissen oder Legaten gewo'hn-jj f ' e Sicherheitsleisluiig wegfallen soll 7 ); denn ich will undj. ^ u 'e, dass sie keine solche Sicherheitsleistung von einander^m sollen, so duss Diejenigen oder Derjenige, welche oder'euer wider ineine väterliche und zärtliche Absicht gegen', Vo " seinen Brüdern oder ihrem Bruder wegen der Sachen,'.*" Verä'usserung von mir verboten worden ist, eine Sicher-,.' Leistung zu verlangen wagen sollten oder sollte, schlechter-es den Verlust des Eideicouiinisses erleiden sollen oder

hb. IV. r . o. §. g. p. 83. (Litt, l'arh. 1080.) und llcinecc.?? Glisson, t. "

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h. v. — Halounder hat fälschlicht subur«itt«j in UlarkcrniH a\)\>e\lalum.

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