732 Novelle CLIV. De hin, qui in Osroena illicitas etc.
Strafen entgehen, da sie von aller Unmenschlichkeit undGrausamkeit erfüllt sind, und eines um so schändlicherenMords schuldig sind, je Unglücklicheren sie denselben zu-fügen.
Sc hin s s. Diesen Unseren Willen nun, und was durchdiese kaiserliche Verfügung ausgesprochen worden ist, magdeine Hoheit, sowie der jedesmalige Inhaber deines Amtes,und das euch 3 ) gehorchende Dienerpersonal ins Werk zusetzen und zur Vollziehung zu bringen und zu bewahren be-müht sein. Und es wird über Diejenigen, welche diese B e "Stimmungen zu übertreten wagen, oder gestatten werden,dass man sie übertritt, eine Strafe von fünf Pfund Golde«verhängt werden. Gegeben zu Constantinopel den 13. B e "eeuiber unter der Regierung des Kaisers Justinianus « IU "unter dem Consulate des Jia.silius, V. Cl. (541.)
Einhundertundvicrundfunfzigste Novelle *)•
De hisy qui in Osroena illicitas nuptias c° n '
tr ahunt.(Von Denen, welche in Osroena ungeictzliche Ehen »chliessen-)
Der Kaiter Juilir.ianux Jugustm an Florus, Comet ref"*
yrivatarum.
Einleitung. Es ist ein unglaubliches Gerücht zu ^'gekommen, dass nämlich die Bewohner der Provinzen M es0 "potamia und Osroena ungesetzliche Ehen einzugehen w;io eD 'die Römischen Gesetze übertreten, in die in denselben aug e 'drohten alten und neuen Strafen verfallen, und, indem » ,esich nach ihren Nachbarn richten, «inrechtmässige und * er ~bofene Ehen eingehen. Wir haben nun hiervon durchauWichts geglaubt; denn Wir können Uns nicht überzeuge"»dass Menschen, welche Glieder Unsers Staates sind, *° ~* "wag zu thiin und ihre Nachkommenschaft zu be8cbiwp' eund die Namen zu verwirren 2 ) wagen.
Erstes Capitel. Daher haben Wir gewollt, dass so-wohl hiernach geforscht werden sollte, als auch, wenn i' D ^hanpt so Etwas begangen worden ist, die Verbrecher »höchste Strafe erleiden sollten. Aber weil es »ovvobl ' a "ff
5) 'ITfiZy statt v/üy. »Spange nberg ad h. I- y„\.
l)~Ungloisirt. S. Kiener Gesch. d. Novellen S. 473. — »
übrigens mit dieser die Nov. 12. u. 139. Miauen.
2) Indem sie nämlich mit zu naben Verwandten Wien WMiw«"°
und dadurch Verwirrungen in der Benennung der VC"
ten entstehen. Vergl. Nov. 12. c. 1-