902 Pandect. L. XXVI. TU. 7. De admimstr. et per. etc.
muss man die Pflichttreue des Mitvormnudes untersuchen , ober ihn [vielleicht früher] hätte verdächtig machen sollen , be-sonders da er ihn als solchen vor Gericht forderte. Ausser-dem , wenn die Obrigkeit mehrere Vormünder bestellt, kannder Mündel sich nicht früher an diese (Obrigkeit) halten , alsbis alle Vormünder ausgeklagt 9 G ) sind. Da nun im vorliegen-den Falle ein einziger von der Obrigkeit gegebener Vormundangenommen wurde, so hat es nicht den Anschein, als ob derMitvormund, der ihn als verdächtig anklagte, und auch durchsTestament gegeben worden ist, eher belangt werden müsse.Und [überhaupt] müssen diese Vormünder so betrachtet wer-den , als ob jeder 97 ) zum Vormund auf die Hälfte bestelltworden wäre. §. 7. Denn Vormündern ist es gestattet, Geldvon den Schuldnern des Mündels zu erheben , so dass dieseunmittelbar durch da» Recht [von der Forderung] befreit wer-dei;. Schenken aber oder mit diesen zum Verluste des Mün-dels sich vergleichen, dürfen sie nicht. Deshalb kann dennauch der Mündel den, welcher dem Vormunde zu wenig be-zahlte, auf das Uebrige belangen.
47. SCAEVOLA üb. II. Resp. — Jemand bestellte denTitius und Mävius unter folgender Beschränkung zu Vormün-dern: Ich wünsche und bitte, dass Alles nach dem Kalbemeines Bruders Mävlus geschehe , und was nicht darnach ge-schieht, wirkungslos sei. Titius erhob allein von den Schuld"Hern [Gelder], wurden diese dadurch befreit ? Meine Antwor'war, wenn er (der Erblasser) dem Mävius auch die Verwal-tung übertrug, so ist die Zahlung nicht gültig geschehen«$. 1. | Jemand verfügte so :] .Marina und Januaria werden be-stimmen, wieviel für meinen Sohn zum täglichen Unterhalt an«'reichen solle. Ich frage nun, ob die Vormünder mit den»Gutachten dieser Weiber sich befriedigen müssen. Meine Ant-wort war, es iniissteii die Ausgaben nach dem Bemessen eine*redlichen Mannes berechnet werden. §, 2. Vormünder, diefür das Italische Vermögen bestellt wurden, fanden in lioilUrkunden von Provincialschuldnern, \worin enthalten war,"\ dasGeld solle zu Rom, oder wo nur die Klage angestellt wordenwäre , bezahlt werden. Nun frage ich, ob die Eintreibung[dieses Geldes], da weder die Schuldner selbst, noch ihr 6Grundstücke in Italien sind, au die Vormünder des italischenVermögens gehöre 'l Meine Autwort war: nein, wenn derVertrag in der Provinz geschlossen wurde. Jedoch sind die« 0
96) Die Floreutiuc liest excusati. Huloander und Beckeoecussi.
97) Haloander und Beck schalten hier testamento e" 1 'In der Flu reut ine fehlt es.