Druckschrift 
2 (1831)
Entstehung
Seite
828
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828 Pandect. L. XXV. Tit. 3. Da agnoscendis et ulendia etc.

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z« Löreu sein. So hat der höchstselige Marcus an die Au-tonia Montana mit folgenden Worten rescribirt: Aber auch inwieweit dir wegen des Unterhalts, welchen du deiner Toch-ter notwendiger Weise gereicht hast, von ihrem Vater Etwa»geleistet werden müsse, werden die Richter beurtheilen; unddu darfst das nicht erlangen, was du auf Antrieb der mütter-lichen Zuneigung für deine Tochter ausgeben würdest, wen"sie auch yon ihrem Vater erzogen würde. §. 15. Dass dieEltern auch von einem Sohn, der Soldat, und in guten Ver-mögensumständen ist, zu unterhalten seien, fordert 49 ) derGrund der kindlichen Liebe. §. 16. Obwohl der Vater vonseinem Sohne aus einem naturgemässen Grund ernährt werdenmuss, so ist gleichwohl der Sohn, wie rescribirt worden i»'>nicht zu zwingen, die Schulden desselben zu bezahlen. §. *»'Desgleichen ist rescribirt worden, dass die Erben des Sohne»zur Leistung dessen , was der Sohn bei seinem Leben au*kindlicher Liebespflicht gab, wider Willen nicht gezwungenwerdeu müssen, wenn nicht der Vater in die höchste Dürft"»'keit gerathen ist. §. 18. Es pflegen die Richter auch zwi»ch e °Patronen und Freigelassenen eine Untersuchung' anzustellen»wenn über die Ernährung derselben verhandelt werden soll* e >wenn [die letzteren] daher leugnen, dass sie Freigelassene seien»so werden [die Richter] es untersuchen müssen, und wenn e »erwiesen sein wird, dass sie Freigelassene seien, so werde"sie dann erst erkennen müssen , dass sie [den Patron] ernäh-ren sollen. Es wird jedoch der zuerkannte Unterhalt den*Freigelassenen nicht die Möglichkeit nehmen, dass er mit einen»PräJudicium streiten könne, wenn er leugnet, dass er Freig e 'Jassener sei. §. 19. Der Unterhalt wird aber nach dem Ver-liältniss der Vermögensumstände zu reichen sein, nämlich du"'tigen Patronen ; sonst, wenn Etwas vorhanden sein sollte, wovo"sie sich unterhalten können, so werden die Obliegenheiten de»Richters wegfallen. §. 20. Oh aber nur die Patrone, "ifmich die Kinder der Patrone zu ernähren seien, kann man '"Zweifel ziehen. Und ich glaube, dass die Richter nachUnt er 'Riichung der Sache erkennen können, dass auch die Kind«der Patrone , zwar nicht so leicht wie die Patrone, aber doenzuweilen auch sie zu ernähren seien; denn es iniiss auch i ,,c "blos den Patronen, sondern auch den Kindern derselben Gehor-sam erwiesen werden. §. 21. Aber auch der mütterliche Frei-gelassene wird gezwungen, [die Kinder] zu ernähren. §• 2"'Wenn Jemand von dem Freigelassenen seines Freigelasse nenernährt zu werden verlangen sollte, oder von dem, welche"<:r in Folge eines Fideicommisses freigelassen hat, und welchen

40) Exigit statt cjcisihnat. mit Haloa nder u. der Vulg-