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2 (1831)
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814
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814 Pandect. L. XXV. Tit. 2. De actione verum amotarum.

hörigen Sachen notwendiger Weise gemacht worden sind,das Heirathsgut vermindern, so ist das so zu erklären, dass,wenn Etwas ausser der notwendigen Erhaltung auf die zumHeirathsgut gehörigen Sachen verwendet worden ist, dies sichin jenem Verhaltuiss befindet; denn erhallen muss der Manndie zum, Heirathsgut gehörigen Sachen auf seine Kosten, sonstwürden sowohl die den zum Heirathsgut gehörigen Sclaven gege-benen Nahrungsmittel, als eine jede unbedeutende Ausbesserungder zum Heirathsgut gehörigen Gebäude «ud auch die BebauungderAecker das Heirathsgut vermindern, denn dies Alles gehörtunter den Begriff der notwendigen Verwendungen. Aberman sieht es so an, als ob die Sache selbst [solche Verwen-dungen] so ersetze, dass man nicht sowohl Etwas auf sie ver-wendet, sondern nach Abzug dessen [,was verwendet wordenist,] weniger aus ihnen gezogen zu haben scheint. WelcherAufwand aber dieser Unterscheidung gemäss von dein Heiraths-gut abgezogen werden dürfe , kann nicht so leicht im AHg e *meinen bestimmt, als im Einzelnen nach der Art und Grössedes Aufwands beurllieüt werden.

16. Idem lib. VI. Membran. Und vor allen Dinge"macht der Mann alle Verwendungen, welche im der Frucbt-gewinnung willen gemacht sein werden obwohl eben die-selben auch um des Bebauens willen gemacht werden, " n ^darum nicht blos zur Fruchtziehung', sondern auch zur Erhal-tung der Sache selbst und ihres Körpers nothwendig sindaus seinem Vermögen und hat deshalb durchaus keinen Abzugvom Heirathsgut.

Zweiter Titel.De actione rcrum amotarum.(Fort der Klage wegen entwendeter Sachen [unter Ehegatten]-)1. PAUL. lib. VII. ad Sabin. Es ist eine besondereKlage wegen eutweudeter Sachen eingeführt worden geg ettdiejenige, welche Ehefrau gewesen ist, weil man es nicht #<gut befunden hat, dass gegeu dieselbe mit der Diebstahlklage]

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frau] gewisserinaassen zur Eigenthümerin machte, Andere, V/' t0Sabinus und Proculus, dass sie zwar einen Diebstahl be-gehe, wie die Tochter den Vater bestehlen könne, dass abernach dein bestehenden * n ) Hecht die Diebstahlsklage nicht Statt

19) Constiluto jure, Einige «klären dies von dem Gesetz. " eSItoiniiliiN über die Wirkung der in murnim coiwentio, -Änderevon dem Recht, welches hier eine Ausnahme von der ßege>