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2 (1831)
Entstehung
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812
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812 Pandect. L. XXV. Tit. 1. De Impensis in res dot. elc.

dass in dem Falle, wo Geld Gegenstand des Heirathsguts ist,das Heirathsgut gewachsen zu sein scheine. §. 2. Wenn dasganze Heirathsgut gezahlt sein sollte, ohne dass Rücksicht aufdie Verwendungen genommen ist, so ist zu untersuchen, obdas, was gegen die nothweudigen Verwendungen aufgerechnetzn werden pllegt, condicirt werden könne; uud Marcelluslässt es zu, dass die Condiction Statt habe; aber obschon sehrViele es leugnen , bo ist gleichwohl die Meinung des Mar-cellus der Billigkeit wegen zuzulassen. §. 3. Nützliche Ver-wendungen sind aber diejenigen, welche der Ehemann z"' nNutzen gemacht hat, und [mit denen] er die Sache der Ehe-fran, das heisst das Heirathsgut, verbessert haben wird ,

G. PAUL. lib. VII. ad Sabin. z. B. wenn ein mitjungen Weinstöcken bepflanzter Weinberg auf dem Grundstückangelegt sein, oder wenn [der Ehemann] in dem Hause eineGetreidemühle, oder einen Laden errichtet, wenn er den Scla-ven Künste gelehrt haben sollte.

7. ULP. üb. XXXVI. ad Sabin. Bios verschö-nernde l6 ) Verwendungen sind aber diejenigen, welche «1 erEhemann zum Vergnügen gemacht hat, und welche die Gesta't[der Sache] verzieren. §. 1. Und von diesen vermindern d' |l!nützlichen das Heirathsgut zwar nicht von Hechts wegen, ° e "gründen aber doch eine Eiuklagung.

8. PAUL. lib. VII. ad Sabin. Einige sagen, dasäein Abzug wegen der nUtzliclieu [Verwendungen] dun» *"machen sei, wenn sie mit dem Willen der Frau gemacht seien',denn es sei unbillig, wenn die Frau angetrieben werde , e " ,eSache zu verkaufen, um die auf sie gemachten Verwenduug eUzu bezahlen, wenn sie sie anders woher nicht bezahlen kau"»und das hat den höchsten Grund der Billigkeit [für sich].

9. ULP. lib. XXXVI. ad Sabin. Wege« der M« 3verschönernden Verwendungen erleidet die Frau eine Ei'>k' 11 "gung, wenn sie nicht bereit sein sollte, es zu dulden, das» tlelEhemann [den Aufwand] wegnimmt; denn weun die Fra«'(denselben] behalten will, so mnss sie dem Ehemann das, yv» saufgewendet worden ist, ersetzen, oder, wenn sie das ulC "will» so inuss sie dulden, dass er es wegnimmt, wenn es i" ltzu einer Trennung geeignet ist. Sonst wenn es [zn el "solchen] nicht geeignet sein sollte, so muss es [bei der SacheJgelassen werden; denn es ist [nur] dann dein Eheinaune * tt

teilt,

i'/ D. h. wird dadurch ein neues Heirathsgut bestem,>r blos das frühere, welches aufgehört hatte, Hejrathstf"

tem i

oder

äu sein, wieder hergestellt 1 S. v. Glück a. a. O. .-

n. L. öS. §. 3. J). de jure dot. 23. 3., wo dieselbeHedensa»

vorkommt, die Erklärung aber in der Auin. stehen sollte.16) Volupturiac, s. die Beut, zu L. 1, pr. D. h. t.