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2 (1831)
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811
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Pandect. L. XXV. Tit. 1. De impcnsis in res dot. etc. 811

die

äff'»

dern, so wird dies nicht so zu verstellen sein, wie auch Pom-l'onius sagt, dass die Sachen selbst körperlich vermindertWerden, z. B. ein Grundstück, oder irgend ein anderer Kör-per ; denn es würde widersinnig sein, wenn eine Verminderungeines Körpers wegen Geldes Statt fände 8 ). Sonst 9 ) würdedieser Umstand bewirken, dass das Grundstück oder ein Theildesselben aufhörte, zum lleirathsgut zu gehören; es wird alsoder Ehemann die Sachen so lange iunebehalten ' °), bis ihmGenüge geschieht, denn es findet ja nicht eine Verminderung«er Körper, sondern des Ileirathsgufs ") von Rechts wegen*tatt. Wo lassen wir es also zu, dass eine Verminderungdes Ileirathsgufs von Rechts wegen Statt finde? Wo nichtKörper [Gegenstand des lleiralhsguts] sind, sondern Geld;denn beim Geld lässt es die Kegel des gemeinen Rechts ' 2 )z,1 i dass eine Verminderung Statt finde. Wenn demnach ge-Sc ha'tzte ' 3 ) Körper zum lleirathsgut gegeben sind, so wirdjj a s lleirathsgut von Rechts wegen durch die nothwendigen.Verwendungen vermindert werden. Dies ist in Betreff derVerwendungen gesagt, welche auf das lleirathsgut selbst ge-dacht worden sind; sonst, wenn auf Etwas ausser dem Hei-'ftthsgut selbst 14 ), so werden sie das lleirathsgut nicht ver-hindern. § t. Aber wenn die Frau wegen der notwendigenVerwendungen Genüge gethan haben wird, ob dann wohl daslleirathsgut wächst, oder sagen wir, dass das lleirathsgut von^euem [bestellt zu sein] scheine ' J ) ? Und ich zweiffe nicht,

8) D. h, nach v. Glück a. a. O. S. 398: es würde höchst un-jurisüsch sein, gegeu eine species mit einer Forderung aufGeld coinpensiren zu wollen. Vgl übrigens mit dieser Stellet. 56. §. 5. J). de jure dot. 23. 3.

») Wenn man eine Sache wegen der Kosten vermindern wollte.

*0) Manebit .... in verum detentuiione, <I. h. delentione. S. L.

15. §. 3. J). ex quill, cau-s. maj. 4. (5.

«0 S, hierüber v"Glück a. a, O. S. 399. ff. Wenn esaber weiter heissf, dass die Kosten dasHeirafhsgut ipso jure

vermindern, so ist der Ausdruck ipso jure nach v. Glück a.a - O. S. 403. in demselben Sinne, wie bei der compensatio,z» nehmen. S. darüber die Bern, zu h. 4. JJ. de compensat.

16. 2.

12 ) ltath. 8. v. Glück a. a. O. S. 403. ff. Denn es steht nunFoi'derung gegen Forderung und beide bestehen in Quantitä-ten derselben Gattung.

*3) Nämlich venditionis causa) s. die Bern, zu L. 10. § 6. D.

..f«./»« dot. 23. 3.

**) ha-trinseem. Dies heisst nicht auf anderes Vermögen , alsdas Heiralhsguf, sondern nicht auf die Substanz des Heiraths-fi»<s, wohl aber auf die aus demselben zu ziehenden Früchte.So ist auch die X,. 1. §. 2. h. 1. zu erklären. Vgl. L. lti.« ' u. v. Glück o. a. O. S. 376. 1F. ...

Ij ) Vtrum dos creseat, an vero dieimus, ex miegro Vitien do-