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seinsein,
706 Pandect. L. XXIII. Tit. 3. De j. dotium.
Grundstück zum Heirathsgut gegeben sein wird, und der »Ueigenthümer gegen den Ehemann mit der Theilungsklage Sklagt haben und das Grundstück dem Miteigentümer zuerka 11wird, so wird der Betrag Gegenstand des Ileirathsg»Ruf welchen der Miteigentümer dem Ehemauue vervtheilt sein wird 137 ); oder wenn keine Versteigerung h"'ihnen] Statt gefunden haben und das Grundstück einem Fre»den zugesprochen sein wird, so wird der Theil des Fre'S »welchen [der Mann] erhalten hat ,18 ), [Gegenstand des *rathsguts sein,] aber so, dass das, was nach der Zahl heruet wird ,J9 ), nicht ebenso wie die Sache (das Grunds' 11 ^beurthcilt wird, und [daher] nach erfolgter Scheidung' a0 S[der Frau] zurückerstattet wird, sondern so, dass es %ngesetzlich '*°) bestimmten Zeit gezahlt werden muss. ' . jaber dein Eliemanne das Grundstück zugesprochen »ein w '80 wird allerdings der zum HeirafLsgut gegebene Tiiei' t»*ffstand des Ileiratbsguts bleiben 5 nach eingetretener Scli elaber wird init der Ansaiilworlimg [dieses Tlieils], wege" ^seil (der andere Theil] an den Ehemann gekommen i»U z "* 1«auch die des anderen Theiles erfolgen, nämlich so, das» * rPreis soviel von der Frau erhält, als er in Folge der »^'tlieiluug dem Miteigenlhümer gegeben hat; auch wir* .,..von Beiden, wenn es diese Billigkeit zurückweist, gebor 1den müssen, weder die Frau bei der Uebernahine, 1,oC n),Manu bei der Aiisanfworltiiig auch des anderen TheileS- .aber, während die- Ehe besteht, nicht blos der Theil zi" n .rathsgut gehöre, welcher zum Heirathsgut gegeben yvotdeü <sondern auch der andere Theil, wollen wir sehen. J" _'' ,Jspricht nur >on jenem Theil, als zum Heirathsgul g-eliöriR» ._ich habe im Auditorium 141 ) gesagt, dass blos jener z" ül
137) Demi wenn der Ehemann seine Hälfte dem Mitogen" 1 "abtreten muss, so inuss dieser ihn dafür entschädigen- - s
138) Prelii portio, guae distracia est, i. e. prethnii po*™mariti, quae distracia est. , nC fO
139) Quod in numero est hier wohl soviel als qnod «""«•*" = das dem Manne gezahlte Geld. „.pineS'
140) Für Sachen, welche zugezählt, zugewogen und i«s? j^fsen werden. Diese inussten nach vorjustin. Uecht "' )iCI -ein/ahngen Terminen, die übrigen Sachen sogleich z ""U eC litstattet werden. S. Ulpian Fr. VI. 8.. Das Justm- **
s. in L. un. §. 7. C. de rei ujc. act. 5. 13. T 40 »«•
141) Ueber das Auditorium prineipis s. die Bern, zu L» * |j asSD. de reb.credl'2.1. Doch ist dazu noch nachzulr a « e "' ftc ///Jinach Zimmern a. a. O. Bd. 3. {. 7. ex. der lr ,L\crOpraetorio nicht statt des Kaisers den Vorsitz führte, * j an ervielmehr sein eigenes Auditorium hatte und dass es re rnach demselben Bd. 1. $. 99., ungewiss ist, ob 1« ,H