674 Pawdject. h. XXIU. Tit. 3. De jure doliunu
thtun'l des Empfängers werden sollen; wenn so, damit sie sgleich | ftigenthuin des Empfängers werden sollen,] so V erich sie, wenn eine Jvüii<liyuiiy ergangen ist, condiciren, y ^ eaher so, dass [sie] nicht sogleich [liigenlhuni des Einpf» u S erwerden sollen], so werde ich sie vindiciren können, W«' 1meine Sachen sind. Darum werden auch die Sachen , <*?die Ehe wegen eines Kheverhots nicht erfolgen kann, in " e 'letzteren Falle die meinigen hleiben. §. :f. Wenn ich Je" 10dem Sacheu übergeben haben werde, damit sie nach erfo'8 ,Ehe [Gegenstand] des Ileiralhsguls werden sollen, """ '.vor der Ehe gestorben sein werde, [so fragt es sich,] ° b ' gnach erfolgter Ehe [Gegenstand] der Mitgift zu sein attfenjj!Und ich fürchte, dass sie nicht Eigeiithum desjenigen V erkönnen, welchem sie gegeben worden sind, weil nachTode das Eigeiithum von dem, welcher sie gegeben hat>geht, weil die Schenkung bis auf den Tag der Ehe s«n1fund [weil] , wenn die Bedingung der Ehe erfolgt, u ,lU , 'Eigenlhuin'bei dem Erben ist; und dass von diesem das >' j 'pthuin au den Sachen wider seinen Willen nicht abgehe« *».muss man zugestehen. Aber es ist billiger, dass we ff e !\ e ;tBegünstigung rfes Jleiratbsguts dem Erben die ÜXotliwend'Sauferlegt werde, in das einzuwilligen, was der Vers" ,r ^gethan hat, und dass , wenn er es verzögert haben , o" e * jweseud sein sollte, auch ohne, dass er es will, und vval> ^seiner Abwesenheit, das Eigeiithum auf den EhemannHechts wegen Überträgen werde, damit die Frau nicht °
Heirathsgul bleibe. §. 2. Als um des Jleiralfisgufs wi
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gehen müssen wir aber das ansehen, was zum Heil*gegeben wird ' li ). §. 3. Sonst, wenn Sachen zu dem lif* ' tfwerden sollten , was die Griechen mit dem Ausdruck. PTa C K .V^ B ü,(Vermögen der Frau, was nicht Haimthapii ist) bezei c " (erund was-die Gallier pcciiliuvi neniieii, so wollen wi r " . isuchen, ob sie sogleich [EigeutJuiml des Ehemannes wer '. flfl ,l/ud ich möchte glauben, dass, wenn sie so gegeben v " 1 i ltl ndass sie Eigenlhum des Mannes werden sollen, sie E»g en , ( j fdesselben werden; und wenn die Ehe aufgelöst sel " .* , n itso dürfen sie nicht vimlicirt, sondern condicirt und H» c ,j ar .der Mifg iftsklage gefordert werden, wie der htichsitdig* *c ii s und unser Kaiser mit seinem Vater 4 6 ) rescrihirt " aFreilich wenn dem Ehemann ein Verzeichniss der Sache"geben werdet» sollte, wie wir dies zu Korn gewöhnlich »
45) Was mit der Absicht gegeben wird , dass es He"' a ' !werden solle. - m j
46) Antoniuns Caracalla mit seinem Vater Sep"Severus. S. Zimmern a. a. O. §. 180 «.
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