Panukct. L. XXIII. Tit. 2. De rhu nuptiarum. 663
dass du von deiner Grossmutter [an denselben]Ve >heirathet worden bist, theils durcL die Zahle «rer Kinder bewogen und bestätigen deshalb,^eil alles dies zusammentrifft, den Rechtszustandeurer Kinder, welche in der Ehe, die [von euch]To * vierzig Jahren eingegangen worden ist, er-zeugt worden sind, ebenso als ob sie in gesetz-'ttässijjer Ehe empfanden gewesen wären.
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58-----59. — I DKM üb. IV. Rcgul. — Vom höchstseligeu
•,-«• ist rescribirt worden, das», wenn eine Freigelassene"Jen Senator getauscht habe , gleich als wäre sie eine Frei-j e oorene, und ihn geheirathet hat, gegen sie eine Klage nache . ein Muster des Edicts des Prätors zu geben sei, weil sie aus'"ein. Heirathsgut, welches nichtig ist, keinen Gewinn«aben darf.
59. — 60. — PAUL. Hb. sing, de Assignal. libcrt. — Ine, n Seiiatschluss, durch welchen verordnet worden ist, das».' * orinund seine Mündel weder au Beinen Sohn noch auCu selbst verheirathen solle, wird auch der Enkel [des Vor-bildes] gemeint.
vy 60. — 61. — Idem lib. sing, ad Oral. 1). Anl. et Comm. —
f. i C1,M Jemand zwar nicht Vormund sein, ihn jedoch die Ge-
a »" der Vormundschaft trelfen sollte, [so fragt es sich,l ob er
1 «er Rede 30 ) ihrem Geiste nach begriffen sei; z. B. wenn
e '■'lüudel von den Feinden gefangen sein, oder er sich durch
sclie Anführungen von der Vormundschaft entschuldigt haben
.. » s o dass ihn deu kaiserlichen (sacri.s) Constitutionen ge-
b,T* ^ le ® e f a kr der Vormundschaft trilft ? Und man inuss
»eil, das» auch solche [Vormünder] dem Senatsschluss unter-
f . " e n sind; denn mau hat angenommen, dass auch eine Ge-
der Art zur Zahl der drei Vormundschaften gerechnet
rde 31)_ |_ ^ Aber wenn wegen der Person eines Ande-
ta" iT ,e " e ^ aflr [der Vormundschaft] auf ihn gekommen ist, so
°cute er wohl nicht in dein Senatsschluss, dein Geiste des-
en gemäss, begriffen sein, z. JB. wenn eine Magistrals-
rs °n in die Gefahr der Vormundschaft verwickelt ist, oder
Wand füf den Vormund oder Curator sich verbürgt haben
lr «, weil diese Verhältnisse auch nicht in die Zahl der drei
30) S. oben Anm. 5. , . _.
al > D. h. dass auch, wenn der Vormund zwar nicht mein Vor-mund ist, jedoch die Gefahr der Vormundschaft tragt, <ueseVormundschaft mitgezählt werden darf, wenn der Yormuniiden Entschuldig une sc rund, dass schon <lrei VormundscnaUenin seiner Familie befindlich seien, zur Ablehnung einer neuenVormundschaft geltend macheu wiU. S. 5- &• «• de excusat.1. 25. 6