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2 (1831)
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660
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I

6G0 Pakdect. L. XXIII. Tit. 2. De ritu nupriamw.

zustehe, wenn er eine an dem bei Gelegenheit des Kriegsdiensteerworbenen Sondergut gehörige Sclavin freigelassen haben Wir >denn er ist ihr Patron, den Constitutionen gemäss; auch s' e[in diesem Falle] seinem Valer dies Recht nicht zu. §;Dieses C'apitel bezieht sich nur auf eine verheirathete Freiglassene, auf eine 'Verlobte bezieht es sich nicht; und darinhat eine Freigelassene, wenn sie als Verlobte an ihren Patrowider dessen Willen eine Kündigung [des Verlöbnisses] , * virhaben ergehen lassen, das Hecht zur Ehe mit einem Andere§. 5. Sodann sagt das Gesetz: wider Willen des Patrons,unter einem, der nicht will, müssen wir einen solchen versLeu, welcher in die Scheidung nicht einwilligt; deshalb macsie sich von der Verbindlichkeit dieses Gesetzes weder dad' ,rfrei, wenn sie sich von einem Rasenden scheidet, noch wesie sich von einem solchen geschieden haben wird, der L»dieser Scheidung] gar nichts weiss; denn richtiger werdenvon einem solchen sagen, dass er nicht will, als von

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welcher nicht einwilligt. §. 6. Wenn mau den Fall vor ° ftsollte, dass ein Palron von den

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rathete Freigelassene] » ,oC ,V'

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fürchte ich , die [mit ihm verheirathete Freigelwenn sie [ einen Anderen ] heirathet, das Recht z' ir .haben 2 7 ), wie sie es haben würde, wenn er gestorben wa »und die, welche die Meinung des Juli anus billigen, '* versagen , dass sie das Recht zur Ehe nicht haben werde;glaubt nämlich Julianus, dass die Ehe einer solchen vf.gelassenen auch während der Gefangenschaft wegen der J> '■furcht gegen den Patron fortdauere. Freilich, wenn der l ain eine andere Art der Sclaverei verfallen sein sollte»würde die Ehe ohne Zweifel aufgelöst sein. ... r

46. GAJ. üb. VJH. ad hg. JuL et Pap. ~ Dar, !^ 0herrscht Zweifel, ob auch der, welcher eine geineinschai* 'Freigelassene zur Frau genommen haben wird, z" dl -jRechte zugelassen werde? Javolenus hat es verneint,die, welche auch [die Freigelassene] eines Anderen ist,eigentlich »eine Freigelassene zu sein scheint. Andere >* a ^das Gegentheil angenommen, weil mau nicht leugne« * a 'dass sie seine Freigelassene sei, wenn sie gleich anenFreigelassene eines Anderen ist; und diese Meinung habenMeisten mit Recht gebilligt. _, i.„

47. PAUL. IIb. IL ad leg. Jul et Pap. - m \ l °Zeter eines Senators, welche mit ihrem Körper Gewinn o' ler

• • k27) So wird der Sinn dieser- vielbestritlencn Stelle (•»▼ G pV e -a. a. O. XXIV. S. 77. Anm. &.) von Wächter über '^Scheidungen bei den Römern S. 145. der lateinischenweise gemäss ganz richtig erklärt.