Pandect. L. XXIII. Tit. 2. Da ritu mqrtiariim. 655
widern geheiratbet, noch er eine Andere [zur Frau] genom-,ne " haben wird, vorzüglich wenn der Mann auch das liei-atlls K'»t nicht zurückgegeben haben wird.
34. PAPIJ\IAN. Üb. IV. liesp. — Dass auf eine all-
^"leine der Haustochter (gegebene] Vollmacht, sich einen Ebe-
'anii ku suchen, keine Ehe geschlossen werden könne, ist der
er «unft gemäss; daber ist es nb'lhig, dass die Person dessel-
n dem Vater gezeigt werde, damit, wenn er in die Ebe ein-
| Willigt bnben wird, die Ebe eingegangen werden könne.
*• Ein Mann wird nicht abgehalten, seine des Ehebruchs
geklagte [Fraul, welche er kraft seines Rechts als Ehemann
^ geklagt bat, nach der Niederschlagung der Untersuchung von
l l I. eitt z,,r Frau zu nehmen, aber auch, wenn er sie nicht
, seines Hechts als Ehemann angeklagt hat, so wird die
y ] e J Ebe mit Hecht eingegangen zu sein scheinen. §. 2.
s clien zusammengebrachten Kindern kann eine Ehe einge-
, gen werden, wenn sie anch einen gemeinschaftlichen aus
. neuen Ebe der Eltern geborenen Bruder haben sollten.
," • Uie Tochter eines Senators, welche sich mit einem Frei-
Y Ss enen verheirathet bat, wird durch einen Unglücksfall ihres
de CrS u ' c l't z "r [rechtmässigen] Ehefrau [des Freigelassenen];
e : ' e [einmal] erworbene Würde ist den Kindern wegen
* Verbrechens ihres Vaters nicht zu nebinen ' 8 ).; 8t ,"«. Idkm üb. VI. Itesp. — Ein ILiussohn , der Soldat> kann ohne den Willen seines Vaters keine Ehe eingehen.
Cura 30 ' PAL,L - ,ib - V> Q" apsf - — Ein Vormund odera( ° r kann seine Pllegbefohlene nicht zur Frau nehmen,b e .. er Wenn sie von dem Vater [mit ihm] verlobt, oder [ihm]Hni .' n *i oder er ihr im Testament zum Manne ernannt sein
s, e in diese Ehe gewilligt haben wird 5 J ).r al '• Idem üb. VII. Resp. — Der Freigelassene des Cu-
«mes Mädchens darf dieselbe nicht zur Frau nehmen.j„ j r "• Idem üb. II. Scnlenf. — Wenn Jemand ein Amt» e t » eu d einer Provinz verwaltet, so kann er eine von dortH| c j. eue > oder dort ihre Wohnung habende [Frauensperson]"ich Z " r ^efrau nehmen, obwohl er nicht abgeballen wird,p ra mt derselben zn verloben; so nämlich, dass, wenn dießj le ' nac bdem das Amt von ihm niedergelegt worden ist, die^tah] l •'•' e ' n S euen will, sie dies thun darf, wenn sie nur die\yj r j " a 'ze, welche sie empfangen hatte, zurückgegeben haben-_ ' §• 1. Eine frühere 20 ) Verlobte in der Provinz, welche
lö) V»; **\ 9 - T). de Senator. 1. 9.' und die Bein. dazu.
„ es ,s t eine freie Uebersetzung der Worte: testamcnlovc
«owwi
a. n'"^ conditione nupth's secuta fUerit.20) £l XXiv - S- 66 ff. Anm. 26.
«»•«», schon vor Antretuiig- des Amtes.
S. v. Glück a.