Pakdkct. L. XXIU. Tit. 2. Da rilu nuptmrum. 651
prlociiter gewesen ist. §. 2. Auch die Sclavenverwandsch af-
ea sind bei diesem Recht zu beachten; daher wird ein Sclav,
®un er freigelassen worden ist, seine Mutter nicht zur Frau
el »nieu können, dasselbe ist auch in Betreff der Schwester
*u der Schwestertochter Hechtens. Dasselbe ist im um^e-
e urten Falle zu sagen, so dass ein Vater seine Tochter nicht
^'rathen kann, wenn [Beide] ans der Sclaverei freigelassen
jj °|ii sind, wenngleich man zweifelt, ob er ihr Vater sei.
esüalb kann ein nalürlicher Vater auch nicht seine uneheliche
cuter zur Frau nehmen, weil bei der Eingehung' einer Ehe
das natürliche Recht und das Schamgefühl zu sehen ist,
aber gegen das Schamgefühl sein würde, wenn mau seine
hi°fi r 7 -»r Frau nehmen wollte. §. 3. Dasselbe aber, was
In * re " : d er Sclaveuverwandschaften festgesetzt worden ist,
* auch in BetrelF der Sclavenschwa'gerschaften beobachtet
o °eu, z. 'D, dass ich die, welche mit meinem Vater in einer
„ a venehe sich befunden haben wird, gleich als ob sie meine
j e *' n "ller wäre, nicht heirathen kann, und dass umgekehrt
si I Y aler u ' e > welche mit «einem Sohn in einer Sclavenehe
tn 1 ""den haben wird, gleich als ob sie seine Schwieg-er-
uter wäre, nicht heirathen kann, ebenso wie auch JNiienuind
"*u((er derjenigen, welche er iu der Sclaverei zur Frau
r,. , hat, gleich als ob sie seine Schwiegermutter wäre,
. ut heirathen kann;] denn wenn man eine Sclavenverwand-
8 i \ ttuuimmt, warum soll man nicht auch eine Sclaveu-
•„.. ^^fschaü (innehiiicii? Aber in einem zweifelhaften Falle
es sicherer und der SiKsamkeit gemässer, sich einer Ehe
istdei
Hi a ?n e,,,ua '' e "' §■ 4. Nun wollen wir sehen, wie manUu ? ^""drücke] : Stiefmutter, Stieftochter, Schwiegermutter
Soi ' w ' w K erl °chter versteht, damit wir wissen, welche [Per-
»n " 1 '"' " ,< '' lt heirathen dürfe. Einige verstehen unter Stief-
& r | . a " m>( * f" r *' ,cu ^ Ehefrau des Vaters, und unter
Ia. ,. le 8 er 'ochter die Ehefrau des Sohnes, uud unter Stieftoch-
lf' die ,
^«frau.
j Cr ' ™ as * man -weder die Ehefrau des Grossvaters, nochSj. „ e8 Urgroßvaters heirathen kann. Also zwei oder mehrere'st 1 V ' ') wird mau nicht heirathen können; [und das
ist j* 1 * wunderbar, denu uvich der, welcher eiu Adoptivsohnfra' i "•" We( ^ er «'es nalürlicheu, noch des Adoptivvalers Ehe-S'felr1 uen 5 »her auch wenn mein Vater mehrere Ehefrauen
^^t haben wird, go kann ich keine von ihnen heirathen.
14] J 01 } welchem wir hier sprechen, nämlich die Eheverbote.
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rt »en heirathen.
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ä von einem anderen Ehemann [gezeugte] Tochter der
'• Aber was dieses VerhäJdiiss '') betri/lt, so ist esdl
i) r» l welCuom wir hier sprechen, nämlich die ühevernote.an" Wenn Jemand zwei oder mehrere Stiefintiuer In der
alle 2 • en we i tere " Bcdeutuug hat, so darf er keine von