G06 Pandkct. L. XX». Tit. 1. De tisun's, et fructibus, eic-
gefordert worden sind, auch in die Früchte verurtheilt ve 'denn wie, wenn [der Kläger) Silber, oder ein Kleidung'» 8 ",oder eine andere ähnliche Sache, wie ferner, wenn ? c .Niessbrauch, oder das blosse Eigenthum, indem der Niessbr»einein Andern gehört, gefordert haben wird ? Denn w |kann je irgend eine Frucht an dem blossen Eigentbum, s ° , tnämlich der Name des [blossen] Eigenthums betrifft, S e ^werden, noch wird passend am Niessbrauch wieder"" 1 g^Frucht berechnet werden 3 s ). Wie also, wenn das bh> ss f ^genthum gefordert sein sollte? Die Früchte werden oeiForderung von der Zeit an geschätzt werden, wo de«" . j jCl ,braucher den Niessbrauch verloren haben ,9 ) wird. 1°& . »wenn der JViessbrauch gefordert seiu sollte, sagt Pro«" ^werde [der Beklagte] in die [Vergütung für die] f> ez ° B j aS g,Früchte verurtheilt. Ferner glaubt Gallus Aeli" 8 ' zrtwenn Kleidungsstücke oder ein Becher gefordert seien» ^ e
den Früchten zu rechnen sei, was man, wenn eine ..^Sache vermiethet worden wäre, an Miethzins habe ziehe ,nen -iig
»en. §. 1. Auch wenn eine Fusssteigs- und Viehtru< s 8 ^ eJgkeit gefordert sein sollte, so kann man kaum itg e ° ^Frucht berechuen, ausser wenn Jemand den Vortheit , e „Früchten rechnen sollte, welchen der Fordernde ge» a " . ( ( g ,würde, wenn er gleich zu jener Zeit, wo er geforder .^
nicht verhindert worden wäre, die Fusssteigs - und Vigerechtigkeit auszuüben; und das ist zuzulassen. j^gs,
20. PAUL. lib. XII. ad Sabin. — Es ist heka«»^ ^wenn unerlaubte Zinsen mit dem Haiiptstamm verznisc _- p(«nur sie selbst nicht geschuldet werden, übrigens sie de'.stamm nicht ungültig machen. «r!ss e "'
21. ULP. lib. XXXIV. ad Ed. — Man miu«> "J ^dass nicht Alles, was, um [die Zahlung] J> ll ^ z " 8C ^}.^,JibU"
gie
beiz« zat
einem ganz guten Grund geschieht, dem Verzugist; denn wie, wenn der Schuldner Freunde sucht, - ^ e (entweder bei der Bezahlung der Schuld zu gebrauche '. e ,idzu bitten, dass sie Bürgen seien, oder [wenn von ih' D J y e[i ugeine Einrede vorgebracht wird? Er scheint nicht mgekommen zu sein;
itK
38) Neqnc ususfpucius rursus fruetus elegant^ r ,11"titur. Diese Paronomasie geht im Deutschen ver ^erdf'Jltann mir dadurch einigennaassen wiedergegel' 0 u e i"wenn man übersetzt: am Niessbrauch wi e "Nutzung u. s. w. . i aS hl°* t
39) Und derselbe also an den, welcher bis <! ani ' , ; j s o d '*°Eigenlhum an der Sache hatte, gekommen sein ff 1 > a j 8 »<-er nun auch die Früchte ziehen konnte uinl <wklagter wegen derselben gehalten ist.