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2 (1831)
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601
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Pand

bot. L. XXII. Tit. 1. De usurh, et fructibus, etc. 601

übe

2 . erei »gekommen: [dass,] wenn die obenll »s en zu einem jeden bestimmten

geschriebenen

_ Termine,oder

, c h drei Monaten nicht gezahlt würden, Seja

p "" auf höhere Zinsen gehalten sein und diese

e<| ingung ferner bei jedem einzelnen Zahlungs-

ruune, wenn die Zinsen unter der angegebenen

'flingung nicht gezahlt würden, beobach tet w er-

,. n sollte, bis die ganze geschuldete Summe auf

u> / e . e * se gezahlt würde; ich frage, ob diese Worte:

V diese Bedingung ferner bei jedem einzelnen

"'"ugstermine, wenn die Zinsen unter der an-

arl nen ß edingung nicht gezahlt würden, beob-

etw weru< eJi sollte, sich darauf beziehen, dass, obwohl

ein erste Stipulation verfallen sei , [Seja] doch nicht auf

eu grösseren Betrag an Zinsen belangt werden könne, als

8cn . II J e ues Postens, welcher den festgesetzten Termin über-

j en riU * n hat ~ 0 )? Paulus hat znra Bescheid gegeben, dass

lein. (C'I'"! 3 *' 011 , welche wegen der Leistuug höherer Zinsen

So J 6 ^ Worden ist, mehrere Bedingungen enthalte, das heisst,

ob i- S8 e ' jedem einzelnen Zahhinggterinine auf die Bedingung,

Res /° S er ingereu Zinsen zu ihrer Zeit nicht gezahlt wären,

he , en Werden müsste; und darum könne die Strafe der fol-

n Zahlungstermine vermieden werden.Vo ** SCAEVOLA üb. I. Resp. Jemand, der Sechs,[, 'hindert als Zinsen versprochen hat, hat viele Jahre hin-1' 0 , geringere [Zinsen] gezahlt; der Erbe des Gläubigers"er l CUs vo,n Hundert, obwohl es nicht an dem Schuld-ig j? ele gen hat, dass er die geringeren [Zinsen] nicht zahlte * l )jd eg p S 18 ^ ob [dein Erben] die Einrede der bösen Absicht oderg e jj act "ins ~ 2 ) entgegenstehe? Ich habe zum Bescheid ge-||, e . ' «ass , wenn bei der Zahlung der durch den GebrauchSeh Iu ' 1,,en ] Zinsen die ganze Zeit hindurch kein Verzug vonrjinsi'- Schuldners Statt gefunden hat, den angeführten

^hm 1 en na ch, eine Einrede entgegenstehen könne. §. 1.tat gefragt, ob [ein Geschäfts!'iihrer] auf die" Geschäffs-

UjV. n ' oh sie, wenn sie zwar am ersten Termin die ZinsenHin ^? zau !'i i' 1 " a '«o überschrittein habe, die folgenden Ter-auch innegehalten habe, Mos wegen jenes Termins oder

2.1) jj "Wegen der folgenden höhere Zinsen zahlen müsse?eu v-* °' JW °hl der Schuldner bei der Zahlung der geringe-W» Seu sicl1 keinen Verzug hat zu Schulden kommen

dass 0,> *' cr Schuldner den Einwand entgegensetzen könne:Zinx " w "' 1 <lcr verstorbene Gläubiger sich mit geringernschvv" (; *""«' t habe, man annchinen könne, es sei still-o» u )5? l{ ' en< ' eul Vertrag: zwischen ihm und dein Schuldnergeschlossen worden.

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