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und
s, e [ endlich auch ] verordnet hatte, dass eben derselbe
p ""»iis ein Grundstück zurückbehalten sollte, so habe ich die„ r " c f c vli praclirris überredet, dass die Früchte , welche inem Glauben von dem Pollidius aus dem Vermögen der Ver-eneu gezogen wären, ausgeantwortet werden müssten, seii We il ^ e Muttor ihm nur das Grundstück vorweg legirtg. e 5 oder weil sie der Bedenklichkeit der Vormundschaft die„ ^heit des Fideicoinmisses vorgezogen hatte. §. 4. WennI rbe, 'etes Gold oder Silber durch ein Fideicoinmiss hinter-\ä -a ^'d* 11 "»d Verzug 7 ) vorgekommen ist, so pflegt man
Radienb'
zu verhandeln, ob eine Schätzung der Zinsen zusei. Freilich wenn [der Testator] jenen StolF darum
. er 'assen hat, damit, wenn er verkauft und Geld [dafür]
od i 0111 " len worden wäre, Fideicommisse [davon] bezahlt
1 . a 'irtni. n 'mni(f#»l ^pleisf Pt würden . Kn um«« mnn 711m Hp-
straf.
'bruugsmittel geleistet würden, so inuss man zum Be-geben , dass die Verzögerung [des Erben] nicht nnge-• sein dürfe; wenn er ihn aber etwa darum hinterlassen> "aniit [der Fideicommissar] diese Gefässe gebrauchen sollte,nid . ( ' cn nicht ohne Erröthen Zinsen verlangt und darum1 e »igeklagt werden.
lab I,)EM lib- X ^VII. Qnacst. — Wenn du stipülirt
dp ", So 'l te st: dass [dir] eine Sache gegeben undj " "«sitz [derselben] erledigt übergeben wer-ili s °Hte, so spricht ein vernünftiger Grund dafür, dass duder o C . er gezogenen Früchte auf die Klage auf Unbestimmtes ausq, ''Piilation wegen der letzteren Worte 8 ) erlangen wirst.Rii •t' 0811 ^ asse| be in Betreff des von einer Sclavin geborenenreu V\f ^Worten könne, ist zu erwägen; denn was die erste-he * > > rte hetrilft 9 ), mögen sie die Handlung des Versprechers,Uel Wirkung des Uebertragens des Eigenthums durch
Kii A ^ . Je enthalten , so ist das [von einer Sclavin] geboreueVi ./"cht darin enthalten. Aber wenn der Käufer von demv er 'j'wer iu der Absicht, zu erneuern , so stipülirt hat, so
&eb 6lt 1Y } m a ' es 80 ' a ' s ^ a ^ e er d * e 'J'imlliiiig des Ueber-
VeHt* s ''P"l!rt, weil es nicht wahrscheinlich ist, dass der
a uler mehr versprochen habe, als er auf die Kauf klage
Erbe ^ usai,t Wortung des Fideicoinmisses von Seiten des
iji ass — der Besitz [derselben] erledigt (vacutim)
stii, ftel>en "werden sollte; deiin darin liegt die Be-
S i t7 lln ""g, dass Niemand aussei' dem Stipiüator die Sache be-
rn lv .' e "' also !, iicb er nur die Früchte ziehen solle.
\v P 1 " 1 i irh <lie Worte: dass |dir| eine Sache ge geb e»
di» U , " s< >llt<-.; unter der Handlung des Versprochers ist
Sehergabe der Sache zu verstehen.'