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2 (1831)
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597
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p AN» KCT , L< XXIL j. De mur ; S) et fructibus, etc. 597

und

s, e [ endlich auch ] verordnet hatte, dass eben derselbe

p ""»iis ein Grundstück zurückbehalten sollte, so habe ich die r " c f c vli praclirris überredet, dass die Früchte , welche inem Glauben von dem Pollidius aus dem Vermögen der Ver-eneu gezogen wären, ausgeantwortet werden müssten, seii We il ^ e Muttor ihm nur das Grundstück vorweg legirtg. e 5 oder weil sie der Bedenklichkeit der Vormundschaft die ^heit des Fideicoinmisses vorgezogen hatte. §. 4. WennI rbe, 'etes Gold oder Silber durch ein Fideicoinmiss hinter-\ä -a ^'d* 11 "»d Verzug 7 ) vorgekommen ist, so pflegt man

Radienb'

zu verhandeln, ob eine Schätzung der Zinsen zusei. Freilich wenn [der Testator] jenen StolF darum

. er 'assen hat, damit, wenn er verkauft und Geld [dafür]

od i 0111 " len worden wäre, Fideicommisse [davon] bezahlt

1 . a 'irtni. n 'mni(f#»l ^pleisf Pt würden . Kn um«« mnn 711m Hp-

straf.

'bruugsmittel geleistet würden, so inuss man zum Be-geben , dass die Verzögerung [des Erben] nicht nnge- sein dürfe; wenn er ihn aber etwa darum hinterlassen> "aniit [der Fideicommissar] diese Gefässe gebrauchen sollte,nid . ( ' cn nicht ohne Erröthen Zinsen verlangt und darum1 e »igeklagt werden.

lab I,)EM lib- X ^VII. Qnacst. Wenn du stipülirt

dp ", So 'l te st: dass [dir] eine Sache gegeben undj " "«sitz [derselben] erledigt übergeben wer-ili s °Hte, so spricht ein vernünftiger Grund dafür, dass duder o C . er gezogenen Früchte auf die Klage auf Unbestimmtes ausq, ''Piilation wegen der letzteren Worte 8 ) erlangen wirst.Riit' 0811 ^ asse| be in Betreff des von einer Sclavin geborenenreu V\f ^Worten könne, ist zu erwägen; denn was die erste-he * > > rte hetrilft 9 ), mögen sie die Handlung des Versprechers,Uel Wirkung des Uebertragens des Eigenthums durch

Kii A ^ . Je enthalten , so ist das [von einer Sclavin] geboreueVi ./"cht darin enthalten. Aber wenn der Käufer von demv er 'j'wer iu der Absicht, zu erneuern , so stipülirt hat, so

&eb 6lt 1Y } m a ' es 80 ' a ' s ^ a ^ e er d * e 'J'imlliiiig des Ueber-

VeHt* s ''P"l!rt, weil es nicht wahrscheinlich ist, dass der

a uler mehr versprochen habe, als er auf die Kauf klage

Erbe ^ usai,t Wortung des Fideicoinmisses von Seiten des

iji ass der Besitz [derselben] erledigt (vacutim)

stii, ftel>en "werden sollte; deiin darin liegt die Be-

S i t7 lln ""g, dass Niemand aussei' dem Stipiüator die Sache be-

rn lv .' e "' also !, iicb er nur die Früchte ziehen solle.

\v P 1 " 1 i irh <lie Worte: dass |dir| eine Sache ge geb e»

di» U , " s< >llt<-.; unter der Handlung des Versprochers ist

Sehergabe der Sache zu verstehen.'