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2 (1831)
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524
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524 Pandect. L, XXI. Tit. 1. De acdil. edkto et redh. W

6. ULP. Hb. I. ad Ed. Aed'd. cur. - Pornj-oin» 8sagt richtig, dass dies Edict sich nicht nur auf immerwährend^)sondern auch auf vorübergehende Krankheiten beziehe. § 'Trebatius sagt, dass ein Räudiger nicht krank sei, we«er das Glied, an welchem sich die Ilaudo befinde, ehe"gut gebrauche; und mir scheint die Meinung des Trebati"wahr zu sein. §. 2. Mir scheint es wahrer zu sein, dassZeugungsunfähiger nicht krank sei, auch nicht fehlerhaft, sodem dass er gesund sei, sowie der, welcher nur eine "°hat, welcher auch zeugen kann;

7. PAUL. lib. XI. ad Sabin. wenn aber Je" ,an l? r ,zeugungsunfähig ist, dass ein so notwendiger Theil despers ihm ganz fehlt, so ist er krank.

8. ULP. lib. I. ad Ed. Acdil. cur. Wenn 3er&*dem die Zunge abgerissen sein sollte, so fragt es sich,?»gesund zu sein scheine. Und es steht diese Frage beim ulius, da sie bei demselben in Bezug auf ein Pferd vorg e ,gen war; er sagt nämlich, ein solches [Pferd] scheine nigesund zu sein. ,

9. Idem lib. XLIV. ad Sabin. Sabinus sagt» . (jeein Stummer krank sei; denn es leuchtet ein, dass es .Krankheit ist, wenn man ohne Stimme ist; aber wer scuredet, ist nicht krank, auch nicht wer undeutlich redet;lieh wer unarticulirt redet, der ist jeden Falls krank. ...

10. Idem lib. I. ad Ed. Acdil cur. Derselbe y^lius sagt, dass, wenn einem Menschen ein Finger abger'Soder irgend ein Glied zerfleischt sein sollte, er, obW o ugeheilt sei, wenn er jedoch wegen dieses Umstände» 1[Glied] weniger gebrauchen könne, nicht gesund zu sein sC J ie . 1 ( , l0§. 1. Ich lese, dass auch Gato schreibt, dass der, W e,cein Finger von der Hand oder [eine Zehe] vom Fnss » bschnitten sei, krank sei; und das ist nach der oben ^ e ^. - rUnterscheidung wahr. §. 2. Aber wenn Jemand mehr ""iL,[als gewöhnlich] an den Händen oder [mehr Zehen] al , gllFüssen haben sollte, so ist, wenn er durch die Zahl <* >f&an Nichts verhindert wird, kein Grund zur Nöthiguug 7 , eVrückuahme vorhanden; und deshalb ist nicht darauf zu s ° ^welches die Zahl der Finger [oder Zehen] sei, sondern * gohne Hiuderniss entweder die mehreren, oder die v/0 '"ß..- e ngebrauchen könne. §. 3. In Bezug auf einen Knr/si cU 'j^hat man gefragt, ob er gesund wäre? Und ich ghi"' ,c ' *u.man [den Verkäufer] nöthigen könne, einen solchen *> iru

ven hindern, oder nicht, indem nur wegen jeuer der'iüer verantwortlich ist.

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