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2 (1831)
Entstehung
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516
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516 Pandect. L. XX. Tit. 6. Quibus madis plgnus vel etc.

als habe er sich seines Pfandrechtes begeben , allein an sei"Stelle trete der dritte nicht, und mithin verbessere sich dadurcdie Lage des mittlem Gläubigers. Derselbe Fall ist auch d al1 "vorhanden, wenn eine Stadtgemeinde ein Darlehn als dr»t* eGläubiger vorgeschossen hat. §. 1. Wer eine Sache auf "^Grund eines Pfandrechts verfolgt, den kann der Beklagte t0dem Angriff der Hypothek in der Kegel dadurch abhaltej»wenn ihm der Besitzer, es sei dies,, wer da wolle, Zau |u »anbietet; denn sobald das Recht des Klägers durch A»fl« s '""des Pfandes abgewendet wird, braucht das Recht des Be»» 2gar nicht in Betracht gezogen zu werden. ..

13. TRYPHONEV. lib. VIII. Düp, Wenn der »' Jbiger dem Schuldner den Eid augetrageu, und dieser in" jhin geleistet hat, dass er zu nichts verpflichtet sei, s ° ^ i,das Pfand gelöst, weil in Folge dessen die Sache so betrtet wird, wie wenn er durch Erkenntnis» freigesprochen vden wäre; denn es wird ja das Pfand auch dann be» 6 , 1wenn der Schuldner vom Richter, wiewohl ungerechter "freigesprochen worden ist. ,.j

14. LABEO lib. V. Pos/er. a Javoh epit. D'/ ?mit deinem Pächter dahin übereingekommen , dass dasp '^was er [in das erpachtete Gehöfte] gebracht und £ e > C fie-habe , bis zur Zahlung des Pachtzinses oder sonstiger »* , e)1digung verpfändet sein solle, und darauf hast du dir f" r .j erPachtzins von dem Pächter einen Bürgen stellen lasse»;

ist dir, meiner Ansicht nach, Befriedigung zu Theil g-eW° r ^und darum hört dasjenige, was hiueiugeschafl't worden >s'jverpfändet zu sein. ' ., ,j

15. SCAEVOLA lib. VI. Big. Es war der N« cJ J kdes ersten Gläubigers, der an Grundstücken eine Hyi )0 , ..

eingeräumt erhalten hatte, und der eines zweiten, dem

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derselben Läudereien pfandweise eingeräumt worden ^ ^an eiue Person gefallen; der Schuldner erbot sieldiejenige Summe zu zahlen, welche er vom zweiten-erborgt hatte; [auf geschehenes Befragen] erging das ^"' aC .. ( i ) ,vtder [nunmehrige Gläubiger) müsse zur Annahme S e '\.i c riiwerden, jedoch vorbehaltlich seines Pfandrechts aus de" 1 '"'Contract.