-^-n dem Augenblick, da ich dieses niedergeschrieben,erfahre ich das am 20. Januar 1831 erfolgte Ableben des•^rühmten Rechtslehrers zu Erlangen,
Dr. CHRISTIAN FRIEDRICHS ton GLÜCK.
Ich kann nicht umhin, öffentlich hier meinen aufrich-
§sten Dank gegen den Verewigten dafür auszusprechen,
etchen wesentlichen Dienst sein Pandectencommentar
r bei der gegenwärtigen Uebersetzung des Corpus Juris
s e eistet hat, eine Erfahrung, welche die übrigen Herren
l *beiter gewiss mit ebenso grosser Anerkennung, als
ichHeb
> gemacht haben; denn es gedenkt ja jeder Bogen der
ei "setzung seines Namens mehr als Einmal! — Er
" a rf keines Denkmals von fremder Hand, denn er hat
t selbst ein solches aufgeführt, wie es in unsern Zeiten
" Weiter gefunden wird; allein Hochachtung und Dank-
*eit sei i nm von uns jjj[ er gedeiht und ein Zeichen
e i«er se i j eaem ü i eses Blatt, der es liest. — Ehrfurcht
ne m Namen von jedem deutschen Juristen! —
Du. SINTENIS.
^^ fr deu Buchbinder: Dieses Blalf ist S. HiG einzuheften.
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