Pandect. L. XIX. Tit. 5. Do prnescrqüia verbis etc. 467
''tuen Schadens; daher muss Klage auf das Geschehene erho-be '> werden.
15. —16. _ Idem lib. XLII. ad Sabin. — Diejenigen,Reiche wissen , dass entlaufene Sclaven irgendwo verborgen8lnd > pflegen gewöhnlich deren Herren Anzeige zu machen,*° »ie «ich versteckt haben; dieser Umstand lässt sie nichtj ,s Diehe erscheinen. Denn sie erhalten gewöhnlich einenMiu dafür, und zeigen es dann an; ebensowenig kann das,^ a » dafür gegeben worden, als etwas Unerlaubtes angesehen^•"den. Deshalb braucht der Empfänger, der aus einer Ur-* ac " e ) und zwar aus keiner zu missbilligenden, etwas erhal-en l»at, keine Condiction zu fürchten. Wenn nun aber nichtsgezahlt, allein wegen der Anzeige ein Uebereinkoimneu ein-sangen wor j en j gt; „ämlich dahin, dass wenn er es mir an-^eigt haben, und der entflohene Sclav ergriffen worden seind Ul ^ e ) ihm etwas Bestimmtes gegeben werden solle, kann er«Klage erheben? — In der That ist jenes Uebereinkoinmeu
e 'n blog Ser [Vertrag], so dass man etwa entgegnen könnte, aus*|»ein Vertrag entstehe keü>e Klage, sondern es begreiftj."' e Art von Geschäft in sich; mithin kann auch eine biirger-Yy Gütliche Klage entstehen, d. h. eine aus bestimmten
° rte n, man müsste denn auch in diesem Falle der Klage
e ?en Arglist als zuständig erwähnen, sobald Jemand der
r glist beschuldigt wird.. 16. _ 17. _ poMPON. lib. XXII. ad Sabin. — Duj!"" »ur Kreide aus deinem Acker zu graben unter der Be-^ n gTing gestattet, wenn ich den Ort, woraus ich sie genom-
eu > Wieder ausfüllen würde; ich habe dergleichen nun zwargegraben, aber die Ausfüllung unterlassen; was hast duj^ fu > eine Klage? Ohne Zweifel die bürgerlichrechtliche8 a ^e des Unbestimmten. Hast du aber die Kreide verkauft,
*cl l " 1Wt d " m,s dem Raufe kla S en '■> Labe ich aber nach 8:e ""ebenen, Ausgraben der Kreide den Ort wieder ausgefüllt,«Willst du mir die Hiuwegnahuie derselben nicht gestatten,. kann ich auf Auslieferung klagen, weil sie mein gewordenBeb i lttdeiu da « Ausgraben derselben mit deinem Willen ge-.ü "' §• 1. Du hast mir erlaubt, auf deinem Landgute zi
ZU
^; I»" d zu ernten; nun habe ich gesäet und du willst mir
.Hinwegnahme der Früchte nicht gestatten; hier, sagt
«b Ä* t0 ' linde teiue bürgerlichrechtliche Klage Statt; auch
Rez öllf das Geschehene zu ertheileu sei, kann in Zweifel
°gen werden; aber die wegen Arglist findet Statt.
17. „ i 8 . _ ULP- lib# XXV11I. ad Ed. — Kann ich,
jj a » ich dir eine Wohnung unentgeldlich eingeräumt habe,
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läge erheben?
Vivianus sagt ja, aber es ist si-30 *