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2 (1831)
Entstehung
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467
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Pandect. L. XIX. Tit. 5. Do prnescrqüia verbis etc. 467

''tuen Schadens; daher muss Klage auf das Geschehene erho-be '> werden.

15.16. _ Idem lib. XLII. ad Sabin. Diejenigen,Reiche wissen , dass entlaufene Sclaven irgendwo verborgen8lnd > pflegen gewöhnlich deren Herren Anzeige zu machen,*° »ie «ich versteckt haben; dieser Umstand lässt sie nichtj ,s Diehe erscheinen. Denn sie erhalten gewöhnlich einenMiu dafür, und zeigen es dann an; ebensowenig kann das,^ a » dafür gegeben worden, als etwas Unerlaubtes angesehen^"den. Deshalb braucht der Empfänger, der aus einer Ur-* ac " e ) und zwar aus keiner zu missbilligenden, etwas erhal-en l»at, keine Condiction zu fürchten. Wenn nun aber nichtsgezahlt, allein wegen der Anzeige ein Uebereinkoimneu ein-sangen wor j en j gt;ämlich dahin, dass wenn er es mir an-^eigt haben, und der entflohene Sclav ergriffen worden seind Ul ^ e ) ihm etwas Bestimmtes gegeben werden solle, kann er«Klage erheben? In der That ist jenes Uebereinkoinmeu

e 'n blog Ser [Vertrag], so dass man etwa entgegnen könnte, aus*|»ein Vertrag entstehe keü>e Klage, sondern es begreiftj."' e Art von Geschäft in sich; mithin kann auch eine biirger-Yy Gütliche Klage entstehen, d. h. eine aus bestimmten

° rte n, man müsste denn auch in diesem Falle der Klage

e ?en Arglist als zuständig erwähnen, sobald Jemand der

r glist beschuldigt wird.. 16. _ 17. _ poMPON. lib. XXII. ad Sabin. Duj!"" »ur Kreide aus deinem Acker zu graben unter der Be-^ n gTing gestattet, wenn ich den Ort, woraus ich sie genom-

eu > Wieder ausfüllen würde; ich habe dergleichen nun zwargegraben, aber die Ausfüllung unterlassen; was hast duj^ fu > eine Klage? Ohne Zweifel die bürgerlichrechtliche8 a ^e des Unbestimmten. Hast du aber die Kreide verkauft,

*cl l " 1Wt d " m,s dem Raufe kla S en '> Labe ich aber nach 8:e ""ebenen, Ausgraben der Kreide den Ort wieder ausgefüllt,«Willst du mir die Hiuwegnahuie derselben nicht gestatten,. kann ich auf Auslieferung klagen, weil sie mein gewordenBeb i lttdeiu da « Ausgraben derselben mit deinem Willen ge-.ü "' § 1. Du hast mir erlaubt, auf deinem Landgute zi

ZU

^; I»" d zu ernten; nun habe ich gesäet und du willst mir

.Hinwegnahme der Früchte nicht gestatten; hier, sagt

«b Ä* t0 ' linde teiue bürgerlichrechtliche Klage Statt; auch

Rez öllf das Geschehene zu ertheileu sei, kann in Zweifel

°gen werden; aber die wegen Arglist findet Statt.

17. i 8 . _ ULP- lib# XXV11I. ad Ed. Kann ich,

jj a » ich dir eine Wohnung unentgeldlich eingeräumt habe,

e l<eihkli

läge erheben?

Vivianus sagt ja, aber es ist si-30 *