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2 (1831)
Entstehung
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468
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468 Pamdkct. L. XIX. Tit. 5. De praescripth verbte etc.

cherer, aus unbeslimmten Worten zu klagen. §. 1. Wenn cdir Perlen zum Vertrödeln übergeben habe , mit der Bedi 'gung, sie mir entweder selbst, oder den Kaufpreis zurück-«geben und dieselben vor dem Verkaufe verloren gega»£sind, wen trifft da der Schade? Labeo sagt, W0,n '|. a "LPoinponius übereinstimmt, dass, wenn ich als Verka»dich darum ersucht habe, der Schaden mich treffe, wennaber mich, dich; wenn keiner von beiden den andern [<" anersucht], sondern wir blos beiderseits eingewilligt haben,müssest du blos Arglist und Verschuldung vertreten. *Klage aus bestimmten Worten findet hier aber allerdings » a '§. 2. 19. 18. P a [»i u i a n u s schreibt im ach^Buche seiner Quüstionen : wenn ich dir eine Sache z" 1 *sieht gegeben habe, und du angibst, du habest sie verlöre»)steht mir die Klage aus bestimmten Worten nur dann

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wenn ich nicht weiss, wo sie sich befindet; denn we |SSes gewiss , dass sie in deinen Händen sei, so kann ic" ,Diebstahlklage erheben , oder die Condiction , oder auf*

lieferung klagen. Hiernach muss mir, wenn ich J en,aD r eI ietwas entweder sein oder unserer beider wegen zum " e *-*t fX .gegeben habe, des Nutzens wegen sowohl Arglist als ,j tschuldung vertreten werden, Zufall aber nicht; gab ich e saber blos meinetwegen , so braucht blos Arglist [vertreKj 0 .werden], weil dies der Niederlegung nahe steht. §. 3. '*.wir, ich und mein Nachbar, die wir jeder einen Ochse»sitzen, übereingekommen sind, dass wir uns die Ochse" ^wechselnd auf zehn Tage leihen wollten , nm unsere farbeit damit zu bestellen, und der Ochs des Einen beimdem gefallen ist, so findet die Leihklage nicht Statt, vf« 1 'Leihen nicht umsonst geschah; ans bestimmten Worten kaber Klage erhoben werden. §. 4. Wenn ich dich, nac» .du mir Kleider zum Verkauf angeboten, ersucht habe, » iemir zu lassen, um sie Jemandem zu zeigen, der es bessersteht, als ich, und dieselben kurz darnach durch Feuer,ein anderes unabwendbares Naturereigniss verloren & e f> a, .'| ) ,;sind, so brauche ich den Schaden keineswegs zu rer ' r tf fl iljdoch erhellt hieraus, dass ich die Verwahrung jeden *übernehmen müsse. §. 5. Wenn Jemand einer eingegang^Wette wegen Ringe erhalten hat, und sie dem Sieger tazurückgibt, so findet wider ihn die Klage aus be8tiW "LiiWorten Statt. Denn des Sab iniig Ansicht, dass aus nie»Grunde Klage und Condiction wegen Diebstahls erhoben "den könne, kann man nicht billigen, wie sollte nämlich^Sieger wegen einer Sache, deren Besitz er so wenig, w« eEigenthnin an derselben gehabt hat, die Diebstahlsklage er