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2 (1831)
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442
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442 Pandkct. L. XIX. TU. 2. Locali conducti.

zur gänzlichen Abtragung des Preises dasselbe am einen

stimmten Pachtzins in Pacht nehmen solle; muss mm, "Wdie Zahlung des Geldes erfolgt ist, der Pachtzins auch als *nfangen angenommen werden? — Die Autwort ging " a ' 'der gute Glaube erfordert es, dass dasjenige geschehe, VI"man übereingekommen ist; der [Käufer] braucht aberVerkäufer nicht mebr zu bezahlen, als für diejenige Zeil,die Zahlung des Kaufpreises erfolgte. ., „

22. — 25. — PAUL. Hb. XXXIV. ad Ed. — "Jjauf den Fall der nicht erfolgten Zahlung der Kauf ö}ä3^geschehen betrachtet werden soll, dann findet die Klag*dem Verpacht Statt. §. 1. Sobald aber etwas für ein i^dein gegeben wird, ist eine Verdingung vorhanden, v*Wenn ich den Bau eines Gehöftes iu Verdinguug gebe» jdass der Uebernehraer Alles auf eigene Kosten verrichten

so überträgt er zwar die Eigenheit daran auf mich, es i» 4 . {dennoch eine Verpachtung vorhanden; denn der Bauin elverdingt seine Dienste, d. h. die Notwendigkeit zum H a "r ef ,§. 3. Gleichwie es nach dem Naturrecht beim Kauf und ~kauf erlaubt ist, dasjenige, was mehr werth ist, zu einein bringern Preise zn kaufen, und was weniger werth ist, ' .i „zu verkaufen, und sich dergestalt gegenseitig zu übervor'ne80 ist es auch Rechtens beim Verpacht und Pacht,

23. — 26. — HKKMOGEN. lib. II. Jur. Epitoi*darum kann eine Verpachtung, unter dem Vorwande, *' f ,um eine zu niedrige Summe geschehen, nicht aufgehoben „den, sobald keine Arglist des Gegners [bei Abschluss o eSschäfts] erwiesen werden kann. ««/»nfl

24. — 27. — PAUL. üb. XXXIV. ad Ed. ~ "J,,in einem Verdingungscontract ausgemacht worden '»*'. rl)[vollendete] Werk solle von der Genehmigung des [Bau-]' ,^abhängen, so ist dies so zu verstehen, wie wenn man »"' eErmessen eines rechtlichen Mannes übereingekommen ^ ' ,Dasselbe gilt, wenn es von dem Ermessen irgend eines A 1 yabhängig gemacht worden ist; denn der gute Glaube el . e ,nes, dass ein solches Ermessen gestellt werde, wie es e .$redlichen Mann zukommt, und welches auf die Beschau«'des Werkes , nicht aber auf die Verlängerung der nad» fContract abgelaufeneu Zeit Rücksicht nimmt, ausser WC»" ,^diesen Punct im Contract selbst etwas bestimmt worde»Hieraus folgt, dass eine von Seiten des Verdingende" il(1Arglist gestellte Erklärung nicht geuiigt, um auf den e juder Verdinguug Klage erheben zu können. §• *• «a&Pächter das [erpachtete] Landgut verafterpachtet hat, s" ^ e( .den die Sachen des Afterpächters dein Eigenthiiiner nie" „ ü( |,pfändet, allein die Früchte behalleu ihre Eigenschaft <*l» l

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