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2 (1831)
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441
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Pandect. L. XIX. Tit. 2. Locali coiulucti.

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*• 6 > Wenn Jemand eine Wohnung auf ein Jahr gemiethet

'« flu> Pachlsumme für das ganze Jahr vorausbezahlt hat, dar-

a ' , cr das Gehöfte schon nach sechs Monalen eingestürzt

^ er p a l>gebramit ist, so kann er, schreibt Mela sehr richtig-,

, e la chtsuinine für die übrige Zeit mittelst der Ringe ans

j 1 1 acht zurückfordern, als eine Wichtschuld kann er sie aber

' condiciren , denn er hat nicht aus einem Inihum mehr

j,. a j"t, sondern zu seinem eigenen Nutzen in Betracht der

Sp . ^* twas Anderes ist es, wenn man für zehntausend

iiii v rl ' en ^ S e »»iethet und funfzehn[taiisend| bezahlt hat; ist

als II ^ e,zte, ' es aus Irrthum und in der Meinung geschehen,

jr. al >e man für funfzehnftausend] gemiethet, so hat man die

^ So ans dem Pacht nicht, sondern die Condiction allein;

'tili* CS ' St e ™ S r08Ser Unterschied, ob man ans Irrthum ge-

w oder die ganze Pachtsnmine Torausgezahlt hat. §. 7.

?( „"' »emand verdingungsweise übernommen hat, eine Frau

dem *o wohin zu fahren, und nachher [von derselben | auf

KinJ .'^ e em K-ind geboren worden ist, so braucht für das

\f r . "'chts weiter bezahlt zu werden, indem weder dessen

? racln

v °n Belang, noch es etwas dessen bedürftig ist, was

1\].. etla »'f der Passagiere angeschafft wird. §. 8. Dass dieL° au * dem Pacht auch auf den Erben übergehe , ist be-dem ' ^' ®' -^ s em Geschwindschreiber seine Dienste Jeman-Sen Ve, " ,n i et uet, und nachher derjenige, welcher ihn in DienstKai men hatte, mit Tode abgegangen war, so rescribirte dertzhxv* 't 011 inus mit dem Kaiser Sevenis auf des Gc-daa SCm, eibers Antrag folgendergestalt: Da du angibst,An,"! 68 an t '' 1 " "' c ' 1 ' gelegen habe, dem Antoniust fa a die verdungenen Dienstleistungen abzu-*elb M ' 8o ' s * es » vorausgesetzt , dass du in dem-b;ji. n » a hre von keinem An dem Lohn empfaiipen,jj 'S, dass der Contract erfüllt werde. §. 10. —Gm a ~7 a l>inianus schreibt auch im vierten Buche seinerde« B •" ' ^ ass ' wenn em I je g at des Kaisers gestorben ist,\v er( i e,si(z ern für die noch übrige Zeit der Gehalt entrichtetjjl e j c i ■ ,m 'sse, wenn sie nur nicht nachher mit Andern zu

9n Beisitzer gewesen sind.

W ~T 23 - — PAUL. IIb. XXXFv". ad Ed. — Wie der

20.

vauf ,

fe'escli'i ai,c '' ^ ie Verpachtung unter einer Bedingung

S^Ratin. ^" ^' Schenkungsweise kauu sie aber nicht ein-

Ve f p[ ( j ? j n werden. §. 2. Zuweilen wird der Verpächter nichtKüuf c l r ! et > wäfcfend es der Pächter wird , z. B. wen* derlli mii lt r ,.° m Verkäufer] das Landgut auf so lauge in Pacht' b 's er il, m d en p reis b eza l,| t .

ein hmi~~ 2 *" ~~ J AVOLEN. lib. XL Ephloh — Als ich"«gut verkaufte, wurde verabredet, dass der Käufer bis