Pandkct. I«. XIX. TU 2. Locatl conducti. 437
^achter wieder gepachtet, 80 ist dies so zu verstehen, dassJ e Erneuerung der Pachtung _alp für das fahr geschehen be-dj vi' Werde, indem sie geschwiegen haben, night auch fur_^- ""iftitf"" fflhrr j selbst wenn ursprünglich ei« fünfjährigerj f Rnn » für die Pacht bestimmt worden ist. Auch wenn ime 'ten Jahre nach Verlauf des fünfjährigen Zeitraums nichtsj u ^nwiderlanfendes geschehen, wird die Pacht für diesesde f S > ? l< * auen,tt betrachtet; denn die Einwilligung wird ausj , ~'''lschweigen selbst gefolgert, und so ist dies fernerhinsi' v . *' aure zu beobachten. In Ansehung städtischer Gruud-. , K e ist es anders Hechtens, indem Jeder, je nachdem er~j- gewohnt hat» verpflichtet wird, es wüsste denn eine be-
"jte Miethszeit schriftlich ausgemacht worden sein,lest —^" — I°em Hb. LXXI. ad Ed. — Wer auf einetlei ' mmte Zeit pachtet, ist nach deren Verlauf auch Pächter;J , "Wenn der Eigenthümer den Pächter fernerweit auf den»_file ~^' e ^ö'sst , so wird angenommen , als verpachte er vonStbrir MU ^ ^ onlrac te dieser Art erfordern weder Worte noch,y ' sondern bestehen durch die blosse Einwilligung. Wenn8est r j. ^'g e " lu ümer mittlerweile wa!'«shinig_geworden, oder^y-J"P?n_ist, B0 , sagt Marc e Mus, könne die_Verpachtung*■"■*■ Ä?euert' werden.; und er hat Recht.a« lg j| — 16. — Idem üb. XXXII. ad Ed. — Die Klagedie lk" 1 ^ acute wird aem Pächter ertheilt. §. 1. Es wird<W r Zum Beispiel ' n solchen Fallen begründet: wenn ihmet\v n " SS c ' es gepachteten Gegenstandes nicht gestattet wird,W i ^ vei ' 'bin der Besitz des ganzen Ackers oder eines Thei-)j eg es8e "Jen nicht gewährt, oder ein Landhaus nicht ausge-•ere . ■ w ' r d» °der ein Stall, oder wo sonst seine Ueerden «n-ier»' "Ü werden müssen, oder wenn ihm etwas dein Ue-
^ominen im Pachtcontract zuwider nicht gewährt wird,eu ("•
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RhJ_. < * em Pächter etwas zu ersetzen habe, ist die Frage.
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§< 2 n ^' eseu Fällen] kann aus dem Pachte geklagt werden.Pacht Wenn ein Sturm Unglück angerichtet hat, der Ver-
•S ei , e ^ m Pächter etwas zu ersetzen habe, ist die Frage.Ben'| Vl y S Sa ^*' der Eigenthümer m uss dem Pächter [die Fol-■Vvar S ° r Gewalt vertreten, der zu widerstehen unmöglich\ Vilä ' "• Ueberschwemmung, Häher- und Slaarenlfrass], undlieh«. °p 8t Wn Aehnliches sich ereigne, oder wenn ein feind-SeHj st 7™*™ geschehe; wenn jedoch ein Fehler aus der Sachez. jj en ' 8 pringt, so inuss der Pächter den Schaden tragen,A/V (lri T? n " der Wein sauer wird, [oder} wenn die Saat durchBr aiu i 8 ^ ° der Unkraut verdorben wird. Auch wenn der
d en S i e "j Stel,t nnA al, e Früchte angreift, braucht der Pächterhiste ladci1 "icht zu tragen, um nicht über den aus dem Ver-*M»g tu" 1 ** Eiu8aat entstehenden Schaden auch noch den Pacl.f-den Acker bezahlen zu müssen; auch wenn Dürre die
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