p AKn*CT. L. XVIII. Tit. 6. />e rescindenda vemlitiaiw etc. 385
^ en 'gstens nicht Slatt, -weil bei einer Klage guten Glaubensle a «s einem Vertrage entspringenden Einreden vom Richter* na «fgefordert S2 ) berücksichtigt werden müssten. Ob aber^ Bürgen die Einrede von Nutzen sei, bleibt «och zn untcr-u «l»en. Ich bi„ der Meinung, dass, wenn der Schuldner vonj^ r Verbindlichkeit frei werde, es auch der Bürge werde.Jjtoae mnss der Verkäufer, wenn er mit der Klage aus der^ 'Pulation auftritt, durch jene Einrede, zurückgewiesen wer-e e 'M dasselbe ist auch Hechtens, wenn der Käufer sich diekaufte Sache durch Stipulation zusicbern Hess.^ *• Lib. VIII. Big, Jul. PAUL, notat. — Wenn, etwa^ er eine Toga oder eine Schüssel, ein Kauf contrahirt wor-^" is ') und sich der Verkäufer bedungen hat, den Kauf einesf^T beiden Gegenstände solle nicht bestehen bleiben, soQ^be i cu ^ ,ji e Verbindlichkeit werde nur hinsichtlich dieses
Auslandes aufgelöst,y 5. JULIAN, lib. XV. Dig. — Wenn der Käufer dem»i_ a,, fer, oder der Verkäufer dem Käufer seine Verpflichtunggleistet annimmt, so zeigt sich hierin die Absicht beiderdass vom Handel abgegangen und die .Sache so an-
«>t eien ,
\\iM t We rdeu soll, als wenn eine wechselseitige Uebereiu-,v 9s ' r °ffen worden wäre, dass keiner au den Andern et"So .. w ,*°rdern haben solle: um jedoch deutlicher zu reden,Vec,J-. 'P diesem Falle die Annahme als Emj>fangen nichtkm,iv ^ e * Ur er eigenen Natur, sondern in Folge der Ueberein-dei. ' „»• !• Der Kauf wird durch blosse Uebereinkuuft wie-gelest.
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wenn die Erfüllung noch von keiner Seite er-^ka „" »• 2. Stirbt aber ein [verkaufter] Sclav, so ist dererf 0 j , ebenso zu betrachten, als wenn dessen UebergabesiifU "^äre; der Verkäufer wird nämlich frei, und der SclavKl aRe eui Käufer [zum Nachtheil]; daher bleiben auch die»öijjgj ans dem Kaufe und Verkauf, wenn nicht eine recht-fi I rau f bezügliche] Uebereiukunft getroffen worden ist.
^'"•offe, UL ' lib> IL ad Ed ' — Wenn die Übereinkunftl»alb e - ' Wor( l e n ist, dass die verkaufte Sache, wenn inuer-8ej e ]j e ei " "Stimmten Zeit der Kauf gereuen sollte , zurück-^iu,, Verden könne, so findet, nach der Meinung des Sai^ittei' j V ^ e aws dem Kaufe oc ' er d ' e derselben zunächst7 I ^ la £ e a "f das Geschehene Statt.H u u 'b e j* EIVI 1i,J - V- Quaest. — Wenn ich dasjenige, was* a Uf e IU&t gekauft habe , nochmals unter einer Bedingung§• 1, 'y$° ua * der letztere Kauf keine rechtliche Wirkung.J!nn die Person eines Unmündigen im Spiel ist, der
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