Panükct. L. XVIII- Tit. 3. De lege commissoria. 373
n * n 5 die IJetheiligten hätten beabsichtigt, dass der KäuferSo ehe für sich, und als sein Eigenthum einstweilen beliehensolle, füllt aber das Gut an den Verkäufer zurück, in diesem
alle 5 meinte Aristo, stehe dem Verkäufer deshalb einea &? gegen den Käufer zu, weil aus einem Rechtsgeschäfte,
obei derselbe sein Wort nicht gehalten, ihm nichts ver-blei »en dürfe.ß C. SCAEVOLA lib. II. Resp. — Auf eine Anfrage im
e lrelF des JYebenvertrags des Verfalls ertheilte er (Scävola)
,n > vxutachten: wenn es am Käufer gelegen habe, dass diesem•"trage nicht nachgekommen worden, und der Verkäufer sichi denselben berufen, wolle; so seien die Güter fl]s "j c|i{ ge-j^-'ll!_ zu hetrachten, und was als Daraufgeld oder unter- ande^I'enennung gegeben worden , verbleibe dem Verkäufer.»' I. Derselbe begutachtete : wenn in Folge des Nebenver-,8* des Verfalls der Kauf von Landgütern aufgerufen wor-i..' se i, so habe der Käufer auch auf die versprochene Zube-
•"J'iigen keine Ansprüche. §. 2. In einem Falle hatte, nach* lauf der in dem Nebenvertrage des Verfalls bestimmtenj/, J der Verkäufer einen Theil des Kaufsr-hillingsresleg ati-r^jüilüioji. [Scävolaj sj>rach sich darüber dahin aus: wenn
Verlauf der zur Zahlung des Kaufschillingsrestea fest-
I Se,z len Zeit der Verkäufer den besagten Vertrag nicht gel-^ " gemacht und einen Theil des Kaufscliillingsrestes ange-y n »iien habe, so werde angenommen, als sei er von dem
«•(rage abgegangen.y 7 ; HEKMOGEN. lib. II. Jur. Epilom. — Wenn derfüll a "' er nach Verlauf der in dem Webenvertrage des Ver-, s les tgesetzten Zeit den Kauf Schilling einklagt , so wird an-Kii!°"" ne "' er verzichte auf den Vertrug, und er kann seinen, "cnluss nicht mehr ändern und sich wieder auf denselben
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u 8. SCAEVOLA lib. VII. tilg, — Eine Frau hattej, Uer an Cajus Sejits verkauft, und nach Empfang einerve", n ' Ue . ?' S D araufgeld für die Zahlung des Kaufschilh'ngs-ih T " vsten bestimmt, wobei sich der Käufer anheischig ge-de n '' ^ ass » wenn er solche nicht innehalten werde, er„ i ara «fgelde.s verlustig gelin , und die Landgüter als nicht^ ault gelten sollten. Am besfiinmten Tage erklärte der
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engen , dass er bereit gewesen sei , den ganzen
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eh ~^> n ffSfiickstand zu bezahlen, versiegelte ancli ein Sack»es {' k * dem ® elc ' e mit Jeu Siegelringen der Zeugen , alleinWa I -i aM der ^ttrläiiferin gefehlt; am folgenden Tage aber,dem. J " 1 ,m ^ amen €,es Fwes gerichtlich vor Zeugen be-his • ' ^ er ^ rlvu Ulcut «her das Geld verabfolgen z.u lassen,s, e d.en Fiscus befriedigt habe. Es wurde nun die Anfrage