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2 (1831)
Entstehung
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368
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368 Pandect. L. XVIII. Tit. 2. De in dkm addktionc.

der erste Käufer sofort Eig eiitln'i m er wird, in«« 81nämlich ein besseres Gebot nicht als erfolgt 6 ''scheint, wenn dem zweiten Käufer das Gm 1 "'stück nicht unwiderruflich zugeschlagen W' r 'sondern derselbe ein abermaliges Gebotlegen Swärt igen muss. Aber Julian schreibt im fiiufze' 1 "'Buche der Digesten, es komme sehr auf die Absicht der t> 0 'trahnnteiL an, und es stehe auch einer solchen Uebereink«"nichts im Wege, dass das Landgut mehrmals unter VorbeUdes bessern Gebots verkauft werden solle, wenn nur " el _ersten, zweiten oder dritten Mehrgebot der Verkäufer es L 1 ' 1widerruflich] hingibt 31 ). §. 1. Ebenso ist die Meinung deSabinus: wenn von dreien [gemeinschaftliehe'Verkäufern zwei das bessere Gebot annehme'^einer aber solches ausschlägt, so gelte der-A,.iheil des Letztern als an den frühem, der Ant" e _jener,hingegen als an den spätem Käufer v*kauft, lediglich in dem Falle richtig, wenn [die Verkä"'"ihre Antheile um verschiedene Preise veräussert Laben, ,.

12. POMPON. lib. IX. ad Sabin. — wenngleich d ' eAntheile der Verkäufer ungleich gewesen sein sollten.

13. ULP. lib. XXVIII. ad Sabin. - Wenn sie aber**einen und denselben Preis verkauft haben, so verbleibganze Sache dem frühern Käufer verkauft; gleichwie v/e „Jemand mir ein ganzes Landgut unter Vorbehalt des bes>Gebots verkauft, dann aber, nachdem ein besseres Gebotfolgt ist, die Hälfte einem Andern verkauft hat. C e 1 s " * '" 9auch iin achten Buche der Digesten an, Mucius, B ru 'und Labeo seien hierin gleicher Meinung mit Sab*"

Ceisus selbst theilt dieselbe Ansicht, und setzt hinzu, erVf ''| fldere sich, daSs Niemand bemerkt Labe, dass, wenn der e .Käufer in der Art contrahirte, dass er nur das ganze ^ r '!' „stück kaufen wolle, er den Kauf auch hinsichtlich desje"j"LTheils nicht zu halten brauche, welchen einer von den *■ -a.Labern dem spätem Käufer nicht mit verkaufen will. §• *'. a

ist aber richtig , dass auch einer von deu Verkäufern f» e

ein besseres Gebot legen kann; deun wir können mit der g

zen Sache auch ungern Antheil daran kaufen. . <•.,•

14. PAUL. lib. V. ad Sabin. — Wenn der VetW* pfalschlich vorgegeben , es sei ein besseres Gebot getbatt £ ^den, während er um. einen niedrigem oder um deuselben l

»sw!

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31) Julians Meinung ist also Mos eine Ausnahme ( wll ",rf.i"die des Sabinus Kegel bleibt) für den Fall, dass "^„„r-kä'ufer beim ersten Verkmil', den Zuschlug unter «' er ' v0 Hfication vorbehalten hat, im Fall eines bessern Gebot» ^Neuem mit demselben Vorbehalt verkaufen zu dürfen. A *