364 Panokct. L XVIII. Til. 2. De in dkm addktione.
•lern Kaufe Statt findetl 2 "). §• *• Lucius Titius versprach,von seinem Landgute jährlich hunderttausend römische ScheißGetreide an die Grundstücke des Cajus Sejus zu liefern; "der Folge verkaufte Lucius Titius dieses Landgut unter de» 1Beisatze in dem Rechtszuslaude und dem Verhältnis»»wie sich die Gr undstii cke des Lucius Titius gege»"wärtig befinden, so werden sie verkauft, und 8sollen sie besessen werden. Ich frage, ob der Kä'dfdem Cajus Sejus zur Ablieferung des Getreides verbunden seiDas Gutachten war: den vorliegenden Umstünden zufolg e *der Käufer dem Cajus Sejus nicht verpflichtet.
Zweiter Titel.
De in diem addictionc.
( Vom Vorbehalt des bessern Gebots * 5 ).
1. PAUL. lib. V. ad Sabin. — Der Vorbehalt
hessern Gebots geschieht auf folgende Weise: jenes La'
gut soll von dir um hunderttausend Sestert' egekauft sein, wenn nicht Jemand bis zum nach*kommenden ersten Januar ein besseres Gebot th" 'in Folge wessen die Sache vom Eigenthümer v" 6der zurückgehen soll 28 ).
2. ULP. lib. XXVIII. ad Sabin. — Wenn ein I*»*jgut mit dem Vorbehalt des bessern Gebots verkauft wird, »° e _steht die Frage, ob der Kauf unbedingt abgeschlossen aber &dingt wieder aufgelöst werde, oder ob er vielmehr beding'abgeschlossen worden sei. Mir scheint es am richtigsten, " aes auf die Absicht der Betheiligten ankomme; denn ging ° e ''Absicht dahin , dass , wenn ein besseres Gebot erfolge, ;Kanf rückgängig werden solle, so ist der Kauf unbedingt »'gegangen, wird aber bedingt wieder aufgelöst. War hing*? <■die Absicht der Betheiligten darauf gerichtet, dass der K*vollendet sein solle, wenn nicht ein besseres Gebot erfc"£ e, UOtist der Kauf ein bedingt eingegangener. §. 1. Wenn
24) S. Glück XIV. p. 101.
A. d. »•
25) Ich- glaube annehmen zu dürfen , dass man Hiite»"
diese" 1
>; icn- giauue auiieiiiueii zu (innen , «ass man iuhb — ^Ausdrucke auch im Deutschen, die beiden übrigen Moi» e „Rücktritt vonseiten des Verkäufers und 1>> 9 ß,einem bestimmten Zeitpuiict mit versteht. A- "' ^
26) Domino abeat. Unter dominus ist nach der richtige' 1 4 jlegung der Käufer zu verstehen. Glück XVI. J>. 2 . 4 ,,
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27) Der Sinn, der hierin liegt, ist mit andern Worten der, oi ^Kauf unter einer aufschiebenden oder auflösenden Beil"'»angeschlossen sei, A. d. «•