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2 (1831)
Entstehung
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363
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p AN DECTt h XVIII. Tit. 1. Da coMralicndo emtione etc,

n 80. LABEO lib. V. Posterior, a Javol. epil. — Wenn

»ei dem Verkaufe eines Landgutes die Saal davon aus-

"""t, so gilt nicht die einmal für immer geschehene Ans-

t als ausbedungen, sondern diejenige, welche alle Jahr aus-

Z\ ** H "d abgeerntet wird; denn bei einer andern Auslegung

l r . l" a " e Weinstöcke und Bäume als ausbedungen zu be-

'l " eu se ">.' §• *'• Nacli meiner Behauptung kauu das liecht

«iifl werden, dass mir gestattet sein solle, die

, '"einem Hause in das deinige hineingescho-

en ?) B'alkeri so behalten zu dürfen, und es

,..t deshalb die Klage aus dein Kaufe Statt. §. 'i. Es war

Ve'l '.' tz ""8J 2 '') ein[es] alle fünf Jahre schlagbaren Waldes

anft Worden: nun wurde die Frage erhoben, welchem

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ai r jT c,ss ' l ' ass Seryiua begutachtet hat, man müsse vorerst

sei ? ' ,s ' cnt der Betheiligten, wenn solche zu ermitteln sei,ji , n > Wenn über diese aber Dunkelheit obwalte, so gehörleneh ,i V °" n " ocn ln ' c ht gefällten Bäumen herabgefallenen Fi-oein Verkäufer, diejenigen aber, welche zu der Zeitj,. <>ut den Bäumen befanden, wo diese gefällt wurden, demtri 1 .Niemand kann als

lli "l- w,;r <ieii, dereli Figenthum,

; > '8 e " 5 auf den Käufer nicht .übergehen sollte; sondern esr, ' le » entweder eine Vermicthiing, oder eine andere Art \on^ 0l, tract.

er> 81 - SCAFVOLA lib. VII. Digest, — Titins gab, als3 U ""d so viele Goldstücke verzinslich dargeliehen erhielt,U1) . Uute n>rande oder zur Hypothek mehrere Grundstücke,i„ , Ie 'he den Lucius jdsJiikgEit; diesem versprach er, \ ihn"VVpi CU Nächsten drei Jahren der Bürgschaft zu entledigen;

We m ,der I

'/ Vci-l U deu Gläubigern verpfändeten Grundstücke [an ilm|

Vau 'r ft . Se ''"-! ^h frage, ob,

"ins njeht entledigt worden ist, die obenerwähnten

Stucke als an ihn verkauft zu betrachten seien, im Falle

Wen ei j ^'""ger hel'riedigt hat? Das Gutachten lautete:

l;„i., . der Kauf uicht als auf den Grund der rPmnd-jVerbhid-

'' *ta R-?* so ' c " es his zur bestimmten Zeit nicht gethan, undKol|i 0 ur S® dem Gläubiger die Schuld bezahlt Iiabeu würde, sa

pfändeten Grundstücke [ah ilm|wenn Lucius seiner Bürgschaft

ucht,

Mle,

iger hel'riedigt hat?. 'er A.a (l' 8 °udern dergestalt, das» ein wirklicher Kau f eint reten

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iutöj* "il* "V-irh'Irmni" Tirrdm nfj nrr ti'""^ mrT •'''-^erbindlichkeit contrahirt , [so dass die Klage aus

s u ~ er Zusammenhang ergibt, dass projeetum hier für immis-

Nm ,eS * at n ' ei ' hinzuzudenken, und zwar erstreckte sich die««uzung auf den je fünf"jährigen Schlag. A. d. U.

als Verkäufer einer Sache benach der Absicht dor Be-