p AN DECTt h XVIII. Tit. 1. Da coMralicndo emtione etc,
n 80. LABEO lib. V. Posterior, a Javol. epil. — Wenn
»ei dem Verkaufe eines Landgutes die Saal davon aus-
"""t, so gilt nicht die einmal für immer geschehene Ans-
t als ausbedungen, sondern diejenige, welche alle Jahr aus-
Z\ ** H "d abgeerntet wird; denn bei einer andern Auslegung
l r . l" a " e Weinstöcke und Bäume als ausbedungen zu be-
'l " eu se ">.' §• *'• Nacli meiner Behauptung kauu das liecht
«iifl werden, dass mir gestattet sein solle, die
, '"einem Hause in das deinige hineingescho-
en ?) B'alkeri so behalten zu dürfen, und es
,..t deshalb die Klage aus dein Kaufe Statt. §. 'i. Es war
Ve'l '.' tz ""8J 2 '') ein[es] alle fünf Jahre schlagbaren Waldes
anft Worden: nun wurde die Frage erhoben, welchem
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ai r jT c,ss ' l ' ass Seryiua begutachtet hat, man müsse vorerst
sei ? ' ,s ' cnt der Betheiligten, wenn solche zu ermitteln sei,ji , n > Wenn über diese aber Dunkelheit obwalte, so gehörleneh ,i V °" n " ocn ln ' c ht gefällten Bäumen herabgefallenen Fi-oein Verkäufer, diejenigen aber, welche zu der Zeitj,. <>ut den Bäumen befanden, wo diese gefällt wurden, demtri 1 .Niemand kann als
lli "l- w,;r <ieii, dereli Figenthum,
; > '8 e " 5 auf den Käufer nicht .übergehen sollte; sondern esr, ' le » entweder eine Vermicthiing, oder eine andere Art \on^ 0l, tract.
er> 81 - SCAFVOLA lib. VII. Digest, — Titins gab, als3 U ""d so viele Goldstücke verzinslich dargeliehen erhielt,U1) . Uute n>rande oder zur Hypothek mehrere Grundstücke,i„ , Ie 'he den Lucius jdsJiikgEit; diesem versprach er, \ ihn"VVpi CU Nächsten drei Jahren der Bürgschaft zu entledigen;
We m ,der I
'/ Vci-l U deu Gläubigern verpfändeten Grundstücke [an ilm|
Vau 'r ft . Se ''"-! ^h frage, ob,
"ins njeht entledigt worden ist, die obenerwähnten
Stucke als an ihn verkauft zu betrachten seien, im Falle
Wen ei j ^'""ger hel'riedigt hat? Das Gutachten lautete:
l;„i., . der Kauf uicht als auf den Grund der rPmnd-jVerbhid-
'' *ta R-?* so ' c " es his zur bestimmten Zeit nicht gethan, undKol|i 0 ur S® dem Gläubiger die Schuld bezahlt Iiabeu würde, sa
pfändeten Grundstücke [ah ilm|wenn Lucius seiner Bürgschaft
ucht,
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iger hel'riedigt hat?. 'er A.a (l' 8 °udern dergestalt, das» ein wirklicher Kau f eint reten
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iutöj* "il* "V-irh'Irmni" Tirrdm nfj nrr ti'""^ mrT •'''-^erbindlichkeit contrahirt , [so dass die Klage aus
s u ~ er Zusammenhang ergibt, dass projeetum hier für immis-
Nm ,eS * at n ' ei ' hinzuzudenken, und zwar erstreckte sich die««uzung auf den je fünf"jährigen Schlag. A. d. U.
als Verkäufer einer Sache benach der Absicht dor Be-