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2 (1831)
Entstehung
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359
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•'anukctt, l. XVIII. Tit. 1. De contrahendo cmtionc etc. 359

fednng getroffen worden ist, z. B. für die Bestellung eines

al >rweges oder Fusssteiges , einer Uebertrift oder Wasserlei-

luig D asse i|, e gilt von den Dienstbarkeiten städtischer Grund-

"cke. §, f t Wenn, während den verkauften Grundstücken

lue ^ieiistbarkeit zusteht, der Verkäufer davon keine Erwäh-

|. "'S gethan, sondern dieselbe, obwohl er sie kannte, verheim-

c 't hat, und deshalb der Käufer, aus Unknnde dieses Um-

' '"'des, durch den, während der gesetzlich bestimmten Zeit

gesetzten Nichtgebrauch, der Dienstbarkeit verlustig gewor-,

1 J st, so halten Einige mit Hecht dafür, dass der Verkäufer

gen seiner Arglist mit der Klage aus dem Kaufe belangt

erden könne. §.2. Quintus Mucius schreibt, wenn es [in

e m CoutractJ heisse: was herausgehauen und heraus-

* graben worden ist und weder zu den Gebäuden,. c ' 1 zum Grund und Boden gehört, so liege darin

• e 'Wiederholung; denn herausgehauen und herausgegraben

das jeuige, was weder zu den Gebäuden, noch zum GrundUl * Boden gehört.

:. 67. 1dkm lib. XXXIX. ad Quint. Muc. — Wenn eine Ver-y * er <mg erfolgt, so überfragen wir das Kigeiithum mit etileny e höruugen, die sich ergeben haben würden, wenn die Sache'. " verblieben wäre, auf den Andern. Dies verhält sich soganzen Umfange des bürgerlichen Hechts, ausser wenn et-ag Anderes namentlich festgesetzt worden ist.*, >> 6 S. l?ROCUL. lib. VI. Jiplslol. — Wenn du bei dem. Cr, rt»ufe eines Guts in dem Cputract bestimmt hast, dass das-vl-.^'f» Was du von dein Pachter als Pachtgeld einnehmeni . lrde st, dem Käufer zufallen solle, so glaube ich, daBs duSo"! '"^'"'lern nicht nur mit üechtlichkeit zu Werke gehen,i. ef n auch. Aufmerksamkeit darauf verwenden, d. U. nicht§.°( S \ Arglist, sondern auch fn'r Verschuldung haften musst.f" " "laucUe fliegen diese Worte beizusetzen: der Verkiiu-( r SolJe sich keine Arg-list zu Schulden kommene ?^*M wenn es aber auch an diesem Ueisatze fehlt, so darfÜst dei "uoch der Arglist nicht schuldig' inachen. §« 2. Arg-11 Sc beini ihm. aber dann nicht fremd zu sein, wenn es au8if. ^ e 8 eu hat oder liegt, dass . der Käufer nicht zum Be-j^ «es Guts gelange. Ks findet deinuach gegen iJur dieZvv 8< ) aW * * em ^- au ^ e Sl alt ) unu zwar nicht zu dem Eud-geb^ a ? 8 ** er Verkäufer den ausschliesslichen Besitz iiber-„,-• .^ ** a ihm solcli.es durch mannigfache Veranlassungen im-S ich werden kann, sondern auf Schätzung' der Arglist, tuner etwas gethan hat oder thut.a|) yti 1dkm üb. XJ. Ephlol. — ttuülia Polla kaufte denL.aud" ler ^ C, *' e ''"Sendeu Sabatcnischen See «nd zehn Fusse » um. deuseloen herum. Ich trage nun , ob, wenn die