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2 (1831)
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354
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354 Panukct. L. XVIII. Tit. 1. J)c contrahendo cmliom- «*

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fer nicht, wenn es siniilicL wahrnehmbar ist, z.B. wen"Verkäufer sagt, der Sclav sei wohlgestaltet, das Haus g 1gebaut; bat er aber gesagt, der Sclav sei Wissenschaft"»gebildet, oder ein Künstler , so uiiiss er dafür haften; de"eben deswegen verkauft er um einen höhern Preis. §. 1. ^ emanche Versprechungen verpflichten den Verkäufer nicht, "^f'j,die Sache so augenscheinlich ist, dass sie dem Räufer nieunbekannt bleiben konnte, z. 13. wenn Jemand einen Sclavemit ausgestochenen Augen kauft, und dessen Gesundheit s 'stipulirt. Denn er scheint mehr in Betreif des übrigen " 1( ''von dessen Körper stipulirt zu haben, als dessen, über '***'eben er sich selbst täuschte. §. 2. Der Verkäufer muss da"gutstehen, dass er sich keines Betrugs schuldig gemacht ha» 'ein solcher ist aber nicht nur von Seiten dessen vorhanden, " e 'um zu betrügen , sich dunkel ausdrückt, sondern auch desse 'der hinterlistiger Weise etwas verheimlicht. -

44. MAIICIAN. lib. IB. Rcgul. Wenn Einer z* ve JSclaven zusammen um einen Gesammtpreis gekauft hat, v "denen der eine vor dem Verkaufe gestorben ist, so be s ''auch hinsichtlich des am Leben Verbliebenen der Kauf nicht lo''

45. In km lib. IV. Regnl, Labe o schreibt im 0« < *jjseiner nachgelassenen Schriften, wenn Jemand anfgep" 1 ''Kleidungsstücke für neue gekauft habe, so müsse nachMeinung des Trebatius dem Käufer in dem Falle das * n resse vergütet werden, wenn er ohne zu wissen, dass sie al _geputzt seien, gekauft habe; diese Meinung billigt auch "°ponius, und auch Julian um theilt solche, indem er &$/wenn der Verkäufer es selbst nicht wusste, so hafte er l.b'für die Sache selbst, wusste er es, [so haftet er] such *?dien daraus entspringenden Schaden; so wie er, wenn erGefäss von Messing 1 , ohne es zu wissen, für Gold vei* 8

hat, dafür haftet, dass das Gold, welches er verkauft hat»geliefert werde.

46. Idkm IIb. sing, de Delator. Es ist verboten»

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sing, de Uclafor. li'S ist verboten, *solchen Gegenstanden, die man amtlich verwaltet, etwas s .zti kaufen, oder durch eine andere Person für sich kam ettlassen; im Uebertretungsfalle verliert man nicht nur die Sa c '

sondern kann auch auf den vierfachen Preis derselben, g el,h \ 0

der Constitution der Kaiser Severus und AntoninuS»Anspruch genommen werden; dies erstreckt sich auch &"* ,I'rocurator des Kaisers. Es ist dies /edoch mit AusnahmeFalles zu verstehen, wenn mau hesoudere Erlauhniss daz» etheilt erhalten hat.

47. ULP. lib. XXIX. ad Sabin. Wenn eine 'Wa« Jleitnng zu einem Grundstück gehört, so geht dieses *} eC .auf den Käufer über, weun auch deshalb nichts bestu 11