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2 (1831)
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352
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352 Pandect. L. XVIII. Tit. i. üc coiitrduvidu vmtimte ctc-

40. PAUL. Iib. IV. Kpilom. Alfcni Dig. - Jemand,welcher ein Landgut verkaufte, hatte im Coutracte bestimm,der Käufer solle in den nächsten dreissig Tagen das Lanog"mismessen und über den Flächeninhalt desselben A«zeif^machen , und [ er , 1 der Verkäufer solle seiner Verpffiehtn"»entbunden sein , wenn ihm vor Ablauf dieser Zeit nicht A°"zeige gemacht worden wäre; der Käufer zeigte innerhalbzur Messung bestimmten Zeit an, um wieviel er den FJa' c b einhalt geringer glaube, und empfing deshalb eine Verhältnismassige Summe zurück: später verkaufte er dieses Lanog"und als er selbst solches seinem Käufer zumass , fand er " eUmfang des Grundstücks um vieles geringer, als er tgegl 8 ",hatte; nun entstand die Frage, ob er dafür, was dem ^J° B .stücke an Flächeninhalt fehle, von seinem Verkäufer h 1 * 9 ,nachverlangen könnte ? Die Antwort war, es komme d 81 ' 8

an , wie der Contract laute; denn wenn so gesagt seiKäufer solle in den nächsten dreissig Tagen das Gran«

der

ausmessen, und dem [bisherigen] Eigenthümer Anzeige m aCBwieviel der Flächeninhalt des Landguts weniger betrage,werde es ihm , weil er nach Verlauf von dreissig TagenAnzeige gemacht, nichts mehr frommen. War man aberhin übereingekommen, der Käufer solle in den M j e jTagen das Landgut ausmessen, und den FlächeninhaltAckers anzeigen, so könne er, wenn er innerhalb drei JjTagen Anzeige gemacht, der Flächeninhalt des Acker»geringer, selbst nach vielen Jahren noch Ersatz dafür f° r , el)um -wieviel der Flächeninhalt des Ackers zu klein S c '^ ,e - be ,ist. §. 1. Im Kauf! contracte] über ein Grundstück wurdestimmt , es solle mich das Recht, aus einem Quell oder & ,. g

neu Wasser zu schöpfen, dazu gehörig sein; nun entstand

Frage , ob

sei'

auch eiu Fusssteig- zum Wasser damit verb» DL .[Alfenus] hat sich dahin ausgesprochen, ihm s c f eJsolches in der Absicht der Parteien gelegen zu haben, u '!.. er .müsse daher der Verkäufer auch den Fusssteig dazu >'geben. §. 2. Jemand, welcher ein Grundstück verkaufte» 8" »das Landgut enthalte achtzehn Morgen und stipulirte sie«/'eden Morgen, welcher zugemessen werde, ei/jeu bestim ^Preis; es ergaben sich zwanzig Morgen; er [/,Alf c11 ." ' e ,entschied [auf Befragen), dass für zwanzig der Kmrfv rei * ^zahlt werden müsse. §. 3. Der Verkäufer eiue« Lanag

hatte sich das ausgesäte Getreide vorbehalten , und es s l' r ' 0 ' gjiauf diesem Landg-ute eine Saat aus den nicht auige xf e t'Aehren auf; es wurde nun angefragt, ob solche in dem .trage einbegriffen sei? Die Antwort war, es ^ 01Tane yJ! ot tcüsächlich auf die Absicht der Parteien an; nach den *übrigens sei der Aufwuchs aus den nicht auigeiesenen A