Stücken erfüllt; wenn es dagegen der Verkäufer weiss»Käufer aber nicht, so werden beide Tkcile verpflichtet.
348 Pandkct. L. XVIII. Tit. 1. De canlrahenda emtione cic
entzogen sind, ist nichtig. §. 2. Einen freien Menschen kau"man wissentlich nicht kaufen; selbst ein Kauf oder eine ojj"pulation der Ari ist unzulässig, wenn er Sclav wirdj oD "gleich wir behauptet haben, dass künftig entstehende Sacbegekauft werden können; denn man darf den Eintritt golcI> eFälle nicht erwarten. §. 3. Ebenso entsteht, wenn Kau teund Verkäufer wissen, die verkaufte Sache sei gestohlen, akeiner Seite eine Verbindlichkeit. Weiss es der Käufer alle 1 >bo wird der Verkäufer nicht verpflichtet; doch kann er a"dem Verkaufe keine Forderung ableiten, wenn er nicht sei"dein Uebereiukoimnen gemäss seine Verbindlichkeit aus «ei
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so schreibt auch Pomponins. §. 4. Der Kauf der e 'p e '! e flSache ist in dem Falle gültig, wenn man ursprünglich 'Besitz, den zufällig der Verkäufer iune hatte y zu kaufen "ansichtigt, »im in einem Rechtsstreite über den Besitz der «siegende Theil zu sein. §. 5. Das Ausproben und Messen"^verschiedene Zwecke ; das Ausproben bewirkt, dass der l^ 8fer zurücktreten darf, das Messen aber bezweckt nicht, ° 9 ,mehr oder weniger verkauft, sondern kund werden solle >viel gekauft werde. §. 6. Wenn derKunf so lautet: Stich 11,oder Pamphilug soll von mir gekauft sein; SO S«es in der Macht des Verkäufers, welcheii er will, abzng e " e 'wie bei Stipulationen, ist indessen der eine gestorben,muss der Ueberlebende abgegeben werden; daher hat die "fd/ir des Erstem der Verkäufer, jene des .Letztem der Ka" ,zu tragen ; wenn aber auch beide sterben, so muss der ^ 8 ", epreis dennoch gezahlt werden, denn einer wenigstens ' e
auf Gefahr des Käufers. Dasselbe gilt auch , wenn es
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Ermessen des Käufers überlassen war, welchen er » a
"wolle , wenn anders nur das «einem Ermessen über' 8 **,. (
blieb, dass derjenige, welchen er gewollt habe, als g eka °wgellen sollte; und nicht ob er überhaupt kaufen wolle, v* .Der Vormund kann eine Sache seines Mündels nicht ^■ 9U ' udiess muss auch auf ähnliche Fülle ausgedehnt werden , , flauf Curatoreu , Geschäftsbesorger, und alle diejenigen , vf e,cdie Geschäfte Anderer führen. r e
35. GAJ. lib. X. ad Ed. pmv. — Die beim k 8 !!J eläufig vorkommende Daraufgabe erfolgt nicht deshalb, als *•£das Uebereinkominen oline ■ Daraufgabe ohne Erfolg 1 , 8°" f .zum hessern Beweise, dass man sich über den Kaufpreis *^einigt habe. §. t. Darüber ist man einig-, dass das OeHCunvollendet sei, wenn der Verkäufer zu demjenigen, "^V^'tzu kaufen beabsichtigt, also spricht: so hoch, als du VVJ ,als du es für billig erachtest, als du es schäl* 6