Pakdect. L. XVIII. Tit. I. De coAimhetula emtione etc. 345
Wei ' dies nicht meine Absicht war, sondern es geht gleich-en dein Eigenthum auf ihn -aber 1 2 ) ; mithin gilt auch, wenn! l Ttllr eine mir eigenthümliche Sache schenken willst, und«selbe auf mein Geheiss einem Andern übergibst, ein Gleichesl a,| s demselben Grandel.
J" 16. POMPON. tibi IX. ad Sabin. — Der Kauf einer»"enen Sache ist ungültig, inair mag sie wissentlich oder un-»ssentlich gekauft haben; i-hat man indessen, unwissentlich\v i" •' S0 ^ a,,il lnan » "Was man gezahlt hat, zurückfordern,-*' eine Verbindlichkeit dazu -nicht vorhanden war. §. 1.• enn aber der Käufer. Mos den Niessbrauck an der Sache
' s « steht der Gültigkeit des Kaufs nichts entgegen;d 17. PAUL. üb. XXXIII. ad Ed. — doch wird [als-
'«] der Preis vom Bichter von Amtswegen vermindertVerden, i
•Sacl iik P0MP0N ' lib - IX> aä Sab!n - — Wenn aber i e,ieae dem Käufer gemeinschafllich mit einem Andern zuge-
n y «o nmss d er Kaufpreis nach dem Am heile gelheilt und
, *vauf für den. einen Theil als gültig, für den andern Theil
hei ,"" gi '. ll! 8' er klärt werden. §. 1. Wenn ein Sclav auf Ge-
tn r Se, '" es Herrn , bei Bezeichnung der Grenzen eines ver-
' ' len Ackers , entweder aus Irrtkiim, oder aus Arglist , die
. °" z e 7.u weit hinaus angewiesen hat, so ist dennoch die-
c. 'Se als angewiesen zu betrachten, welche der Herr im
£ ! Ue ' ia 'te; dasselbe behauptet Alfenns von der durch einen
Sven geschehenen Uebergabe des Besitzes.
19. In km lib. XXXI. ad Quint. Mvc. — Was man
\v i '' w,r< l erst alsdann Eigenthum des Käufers, Wenn ent-
0 j e ' j Uer KiiufpreiB an uns bezahlt, oder Bürgschaft geleistet,
fleni Käufer ohne .Bürgschaft Credit gegeben worden ist.
i(> « 1i>km lib. IX. ad Sabin. — Sabinus ertheilte auf
ßefr;
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'» f 'H den Bescheid, dnss, wenn man eine Sache gemacht
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e " Wolle , z. 1$. eine Statue, ein Gefiiss , oder ein Kleid,
etwas Anders, als Geld dafür zu geben, so sei diesesy , s e ''> Kauf anzusehen; denn es könne keine Verdingunganden sein, wo nicht der Gegenstand selbst von dem da-«oll £? ' werde , für den etwas davon gemacht werden
a «f ; em Anderes sei der Fall, wenn ich den Platz hergebe,
vn- !' " ei " Haus bauen sollst, weil alsdnnn die Substana*°n inj- i.„..i ' .
w>r herkommt
Dnnt- iL* ?AVL. lib. V. ad Sabin. — Labeo schreibt, dl
etheit eines Vertrags müsse eher zum NacUtheile de»
<ler S r Seht also ™ Aet That auf ihn " ber ' ,mu es so11 WosKi- t n St den der Uebergang nimmt, angedeutet werden,b, ««ck. iv. p. 149. n. 95. .
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