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2 (1831)
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344
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344 Pawokot. L. XVIII. Tit. I. De contrahendo, cmtione etc

nicht hinlänglich kundig ist ? Sollen wir annehmen , dass ""Betreif des Gegenstandes Uebereinstinimung geherrscLt habe-Wie kann solche bei demjenigen vorhanden sein, der IJM*gesehen hat? §.-1. Wenn ich eine Jungfrau zu kaufen glaub <e >und dieselbe bereits Frau ist, so wird der Rauf gültig se" 1 'denn es waltete in dein Geschlecht kein Irrthum ob. »Venich übrigens ein Weib verkaufte, du aber einen Sclavenknabe 0zu kaufen glaubtest, so ist Kauf umI Verkauf nichtig, weil i°dem Geschlechte ein Irrthum obwaltet, «.

12. POMPOJN. üb. XXXI.j-hrf Sabin. In dergleichenFällen inuss man aber auf die Person des Käufers und V« 1 "käufers Itücksicht nehmen, nicht auf jene, für welche aus " elVertrage ein Klagrecht erworben wird; denn wenn mein '' c ' aoder Sohn, der. unter meiner Gewalt steht, in meiner Au^®"senheit im eigenen Namen etwas kauft, so'kommt es i' 1 *auf meine, sondern auf die Meinung des Gontrahirenden an.

13. 1dkm. lih. IX ad Sabin. Aber wenn du ineii>«"jSclaven, oder 'demjenigen, welchem ich dazu Auftrag ertbe 1habe, wissentlich einen entlaufenen Sclaven verkaufst, °' 1118dass Erstere davon Kunde Laben, wohl aber ich solches V 6 *so bleibt es richtig-, dass du nicht aus dem Kaufe bela"»werden kannst.

14. UJLP. üb. XXVIII. ad Sabin. Wofür sollen *J

uns jedoch entscheiden, wem» sich beide Theile im Stoffe «>«der Beschaffenheit geirrt haben; z.B. wenn ich Gold zu ve ''kaufen glaubte, und du Gold zu kauten wähu(est, währendErz war 'i Z. B. es haben Miterben eine Armspange, die m eiür golden hielt, um einen ansehnlichen Preis einem ^ r .,verkauft, und es hat sich ergeben, dass dieselbe grossentbe 1aus Erz sei? Dass der Verkauf gültig- sei, unterliegt des««'keinem Zweifel, Weil solche etwas Gold enthielt; denn -vV eWeine Sache mit Gold vermischt ll ) ist, so ist, obgleich ich d' e Jselbe für golden hielt, der Verkauf gültig; weim aber l>für Gold verkauft wird, ist der Verkauf ungültig.

15. PAUL. üb. V. ad Sabin. Wenn auch über de»Gegenstand selbst Einstimmung- herrschte, derselbe jedoch *°dem Verkauf zu Grunde gegangen ist, so ist der Kauf vicl'i'^§. 1. Ein solches Nichtwissen, welches nicht einen nacblä» 9 *g-en Menschen verräfli, kommt dem Käufer zu Gute. § rWenn du eine mir eigenthüinKcbe Sache, ohne dass i cn , s ° rtches wusste, an. mich verkauft, und auf mein Geheiss e ),lElDritten übergeben" hast, so geht, nach der Meinung des P°ponius, nicht mein Eig-enthumsrecht [auf den Dritte»] iuie '

11) Diese Bedeutung hat hier inmrotum, s. Arena». ini-JI. i9, 7. A. cf. B.