Pandkct. L. XVII. Tit. 2. Pro socio.
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giallg ge | ? 0( ] er 0 |, w j r gleichwoLl zu gleichen Antheilenbedhaber seien ? Ich halte dafür, du würdest richtiger s o
Selragt hahen, ob wir zu den Antheilen Theilhaber seien, dieei |er festgesetzt hat, oder zu denen, welche ein Unparteiischer
v"*»" bonus) hätte festsetzen sollen. Denn es gibt zwei Arten
u Schiedsrichtern: erstens solche, denen Folge geleistet wer-
u muss, es sei dies nun billig oder unbillig; wie es gehal-
Wird, wenn man sich durch Comproniiss einem Schieds-
Wer unterworfen hat; und dann in der Absicht ernannte,
dass die '
Werd
Sache durch unparteiisches Ermessen ausgemachte 5 Wenn gleich eine Person, nach deren Ermessen dies
geschehen solle, namentlich erwähnt ist 1 " 7 ),
'/• PAUL, lib. IV. Qtiacsl. -— wie wenn im Gedinge-tract ausgemacht ist, dass die Arbeit nach dem Ermessen
Verdingers gemacht werden soll I0S ).p . '"• PllOCUL. lib. V. Eplxl. — In dem vorgelegten|r e a "er muss, glaube ich, um so mehr dem Ermessen einesParteiischen nachgegangen werden , weil die Genossenklage8Ule « Glaubens ist.
g 79« PAUL. lib. IV. Quacsf* — Wenn also der Aus-Jz , lc ^ "es Nerva so verkehrt ist, das» er offenbar als unge-
recht
die
ü t erscheint, so kann er mittelst angestellter Klage 1 U9 ),
eu Glaubens ist, venbessert werden.fest-, P] iOCUL. lib. V. Epis/.— Denn wie, wenn Nervaa * esc tet hatte, dass der Eine zu einein Tausendtheil, der^ a ete z u zwei Tausendtlieiien Antheil haben sollte 1 Das
n [freilich] unparteiischem Urtheil angemessen seiii) dasst R schlechterdings zu gleichen Theilen Genossen seien,
B.
(m '• " wenn Einer mehr an Arbeit, an Fleiss, an CreditWatuA m Gehl Dei<1 . a?eil 8oUte i7o )(
tHr öl. PAP1NIAN. lib. IX. Ouacst. — Bin Genosse hater d" e "' e ^ 0Cu ' er ei" Heiraihsgnt versprochen , ist aber, ehelas ' eSes a "szablte , verstorben, und bat sie zur Erbin hinlei-\Ve<» U ' Worai, f s ' e mit Jürem Ehemaiuie des Heirathsguts>»t i^'J " ,,<erüai "lelt hat und von ihm quittirt worden ist. IVun]j -^ i'S* worden : ob sie bei angestellter Genossenklage dasd as ~ a S u t vorausnehmen würde, insofern ausgemacht wäre,habp Me aws ^ ec Gemeinschaft ausgestattet werden sollte 'l IchVy e s csa £'t, der Vertrag sei nicht a/s unbillig zu betrachten,San^ Cr 1HlF u ' cut blos wegen der Tochter des Einen einge-\ v * ' wor uen sei; denn wenn dieser Vertrag gegenseitig ge-—-^^somache es keiuen Unterschied, dass etwa nur Einer
I6sl v ,"' e, '" e «»geführte Schrift S. «2 f.NSbuh* der GeuosscnkJagC.
170; y.
1. oben Fr. 0. k.
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