Druckschrift 
2 (1831)
Entstehung
Seite
335
Einzelbild herunterladen
 

Pandkct. L. XVII. Tit. 2. Pro socio.

335

giallg ge | ? 0( ] er 0 |, w j r gleichwoLl zu gleichen Antheilenbedhaber seien ? Ich halte dafür, du würdest richtiger s o

Selragt hahen, ob wir zu den Antheilen Theilhaber seien, dieei |er festgesetzt hat, oder zu denen, welche ein Unparteiischer

v"*»" bonus) hätte festsetzen sollen. Denn es gibt zwei Arten

u Schiedsrichtern: erstens solche, denen Folge geleistet wer-

u muss, es sei dies nun billig oder unbillig; wie es gehal-

Wird, wenn man sich durch Comproniiss einem Schieds-

Wer unterworfen hat; und dann in der Absicht ernannte,

dass die '

Werd

Sache durch unparteiisches Ermessen ausgemachte 5 Wenn gleich eine Person, nach deren Ermessen dies

geschehen solle, namentlich erwähnt ist 1 " 7 ),

'/ PAUL, lib. IV. Qtiacsl. - wie wenn im Gedinge-tract ausgemacht ist, dass die Arbeit nach dem Ermessen

Verdingers gemacht werden soll I0S ).p . '" PllOCUL. lib. V. Eplxl. In dem vorgelegten|r e a "er muss, glaube ich, um so mehr dem Ermessen einesParteiischen nachgegangen werden , weil die Genossenklage8Ule « Glaubens ist.

g 79« PAUL. lib. IV. Quacsf* Wenn also der Aus-Jz , lc ^ "es Nerva so verkehrt ist, das» er offenbar als unge-

recht

die

ü t erscheint, so kann er mittelst angestellter Klage 1 U9 ),

eu Glaubens ist, venbessert werden.fest-, P] iOCUL. lib. V. Epis/. Denn wie, wenn Nervaa * esc tet hatte, dass der Eine zu einein Tausendtheil, der^ a ete z u zwei Tausendtlieiien Antheil haben sollte 1 Das

n [freilich] unparteiischem Urtheil angemessen seiii) dasst R schlechterdings zu gleichen Theilen Genossen seien,

B.

(m ' " wenn Einer mehr an Arbeit, an Fleiss, an CreditWatuA m Gehl Dei<1 . a?eil 8oUte i7o )(

tHr öl. PAP1NIAN. lib. IX. Ouacst. Bin Genosse hater d" e "' e ^ 0Cu ' er ei" Heiraihsgnt versprochen , ist aber, ehelas ' eSes a "szablte , verstorben, und bat sie zur Erbin hinlei-\Ve<» U ' Worai, f s ' e mit Jürem Ehemaiuie des Heirathsguts>»t i^'J " ,,<erüai "lelt hat und von ihm quittirt worden ist. IVun]j -^ i'S* worden : ob sie bei angestellter Genossenklage dasd as ~ a S u t vorausnehmen würde, insofern ausgemacht wäre,habp Me aws ^ ec Gemeinschaft ausgestattet werden sollte 'l IchVy e s csa £'t, der Vertrag sei nicht a/s unbillig zu betrachten,San^ Cr 1HlF u ' cut blos wegen der Tochter des Einen einge-\ v * ' wor uen sei; denn wenn dieser Vertrag gegenseitig ge--^^somache es keiuen Unterschied, dass etwa nur Einer

I6sl v ,"' e, '" e «»geführte Schrift S. «2 f.NSbuh* der GeuosscnkJagC.

170; y.

1. oben Fr. 0. k.

I